Rücknahme der technischen Änderung

Wieder 180 Tage – das Genesenenzertifikat ist länger gültig

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Berlin -

Erst Mitte Januar hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden, dass Menschen, die eine Sars-CoV-2--Infektion durchgemacht haben, nur noch drei Monate als genesen gelten. Die Gültigkeit von 180 Tagen wurde auf 90 Tage verkürzt. Nun wird diese Änderung zurückgenommen.

Das RKI sprach sich Mitte Januar für die Verkürzung der Gültigkeit der Genesenenzertifikate aus. Ungeimpfte Personen, die sich mit Sars-CoV-2 infizieren gelten seitdem 90 Tage als genesen – nicht wie zuvor 180 Tage. Hierzu schreibt das RKI: „Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben.“

Wichtig: Das RKI hat nie die Gültigkeit von Genesenenzertifikaten von bereits geimpften Personen verkürzt. Die neuen Vorgaben betreffen nur Personen, die sowohl vor, als auch nach der durchgemachten Infektion nicht geimpft waren.

Im DAV-Portal erscheint nun die Meldung, dass die Gültigkeitsdauer aller Genesenenzertifikate wieder auf 180 Tage zurückgesetzt wurde. Die technischen Änderungen seien vorerst zurückgenommen worden, da klargestellt worden sei, dass „die Begrenzung der Gültigkeit der Genesenennachweise auf 90 Tage nur Personen betrifft, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden.“

Gemäß der zugehörigen EU-Verordnung sind Genesenenzertifikate – unabhängig vom Impfstatus – erneut 180 Tage gültig.

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