Versandhändler haben einen gemeinsamen Feind: das Rückgaberecht. Gerade bei Kleidung und Schuhen nutzen viele Kunden die Möglichkeit, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Doch auch Versandapotheken haben immer wieder solche „Retouren“. Obwohl sie diese Arzneimittel vernichten müssen, sind sie nach dem Widerrufsrecht zur Rücknahme gezwungen. Dagegen wehren sich die Versender vor Gericht – mit wechselndem Erfolg.
Anfang des Jahres konnten die Versandapotheken einen Erfolg verbuchen: Das Landgericht Halle entschied im Januar, dass ein sogenannter Widerrufsausschluss bei verschickten Arzneimitteln zulässig ist. Mangels Verkehrsfähigkeit könnten Versandapotheken die Medikamente kein zweites Mal verkaufen, so das Argument.
Die Richter stützten sich dabei auf die Betriebsordnung der Pharmagroßhändel (AMGrHdlBetrV). Danach müssen Großhändler zurückgekommene Arzneimittel vernichten, wenn der Apotheker keine Angaben zur Verkehrsfähigkeit macht.
Bei Verbrauchern sei eine fachgerechte Lagerung noch weniger gewährleistet als in Apotheken, schlossen die Richter. Eine Rücknahmepflicht für die Versender sei daher nicht zumutbar. Das Urteil ist rechtskräftig.
Demgegenüber stehen allerdings mehrere Entscheidungen des Landgerichts Köln. Die Richter haben Ausnahmen für Versandapotheken regelmäßig abgelehnt. Das Verlustrisiko der Versandapotheken ist demnach ein normaler Nachteil des Geschäftsmodells.
Aktuell liegt ein Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Köln. Eine Entscheidung wird Anfang 2014 erwartet.
Die Versandapotheken sind offenbar unterschiedlich stark betroffen. Während bei einigen die Quote der Rückläufer im einstelligen Promillebereich liegen, haben andere mehr Probleme. Zum Teil kämen lose Blister in Polsterumschläge zurück, moniert ein Anbieter.
Die Wiederverwendung von Arzneimittel wird immer wieder auch politisch thematisiert. Zwar empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren Leitlinien für Arzneimittelspenden, dass Medikamente, die von Patienten an Apotheken zurück gegeben wurden, nicht mehr gespendet werden sollten.
Doch bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wollte das Bundesgesundheitsministerium vor drei Jahren eine Weiterverwendung angebrochener Packungen in Pflegeheimen erlauben. Nach massiver Kritik wurde das Thema fallen gelassen.
Vor anderthalb Jahren brachte Minister Daniel Bahr (FDP) das Thema erneut auf die Agenda. Zuletzt machte sich vor der Bundestagswahl SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach in seinen Pflege-Eckpunkten für den Wiedereinsatz stark.
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