Apothekenpflicht

Wick: Ziel war die Freiwahl

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Der US-Konzern Procter & Gamble wollte eigenen Angaben zufolge „Wick Sulagil Halsspray“ nicht aus der Apotheke, sondern nur aus der Sicht- in die Freiwahl bringen. „Wir haben die Chance gesehen, mit dem Produkt raus aus der Apothekenpflicht und damit in die Freiwahl zu kommen“, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Das Produkt hätte nach dem Wechsel den gleichen Status wie die ebenfalls freiverkäuflichen - aber apothekenexklusiven - Produkte „Wick VapoRub“ und „Wick Inhalierstift“ bekommen. Mit einem positiven Bescheid hätte man ein Produkt mehr in der Freiwahl gehabt, so die Sprecherin.

Der mit der Freiverkäuflichkeit mögliche Vertrieb über den Einzelhandel ist der Sprecherin zufolge keine Motivation für den Antrag gewesen: „Wir wollen apothekenexklusiv sein.“ Wick beliefere definitiv weder Drogeriemärkte noch Lebensmitteleinzelhändler.

„Der Apotheker ist der Experte, der sich mit den Produkten auskennt“, so die Sprecherin. Die Vertriebsbindungsverträge sollten dann dafür sorgen, dass die Produkte tatsächlich in der Apotheke bleiben.

Warum der Antrag letztendlich zurückgezogen wurde, konnte die Sprecherin nicht sagen. Offenbar ist die PR-Abteilung des Konzerns bisher nicht über den Strategiewechsel informiert worden.

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