Vertriebswege

Wick und die Apothekenpflicht

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Vor knapp zwei Monaten betonte der US-Konzern Procter & Gamble im Zusammenhang mit seinem Wick-Vertriebsbindungsvertrag die hohe Bedeutung des Distributionskanals Apotheke. Zur gleichen Zeit lag dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Antrag vor, „Wick Sulagil Halsspray“ aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Antragsteller war nach Informationen von APOTHEKE ADHOC das Unternehmen Wick Pharma.

Im September sollte der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht klären, ob die Kombination von Cetylpyridiniumchlorid, Dequaliniumchlorid und Lidocainhydrochlorid künftig außerhalb von Apotheken vertrieben werden darf. Der Vertriebsstatus wird nicht für Produkte, sondern für Wirkstoffe festgelegt. Die genannte Mischung entspricht exklusiv der Zusammensetzung von „Wick Sulagil Halsspray“.

Doch offenbar bekam der Konzern kalte Füße: Mittlerweile ist der Punkt von der Tagesordnung gestrichen: Am 29. Juli hatte Wick seinen Antrag nach Informationen von APOTHEKE ADHOC zurückgezogen.

Dem Vernehmen nach waren Beschwerden aus dem Vertrieb Ursache für den Strategiewechsel. Angesichts der Bemühungen, die Apotheker zu speziellen Vertriebsverträgen zu bewegen, wäre die gleichzeitige Entlassung eines Produktes aus der Apothekenpflicht sicher schwer kommunizierbar gewesen. Bei Wick Pharma war bislang niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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