Heute Abend startet die Fußballeuropameisterschaft in Frankreich. Das Großereignis nutzen auch Pharmakonzerne, Versandapotheken und Apothekenkooperationen als Zugpferd für ihre Aktionen und Sonderangebote. Doch bei der Werbung mit der Fußball-EM in der eigenen Apotheke ist Vorsicht geboten: Vieles ist nicht erlaubt, und die IHK München warnte bereits zur WM vor zwei Jahren, dass internationale Fußballverbände die Verletzung ihrer Rechte sehr genau verfolgen.
Die Fußball-EM ist ein Markenprodukt der UEFA (Union des Associations Européennes de Football). Sie ist Inhaberin zahlreicher Schutzrechte, zum Beispiel dem offiziellen Emblem, dem Maskottchen, dem Pokal und dem Slogan.
Außerdem hat die UEFA eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Wortkombinationen markenrechtlich schützen lassen. Dazu gehören „Football Euro Cup“, „UEFA Euro Cup“, „Euro Cup 2016“, „France 2016“ und „EM 2016“. Wollen Apotheken mit diesen geschützten Logos und Marken werben, müssen sie bei der UEFA die Erlaubnis einholen oder eine Lizenz erwerben.
Wer ohne eine solche Lizenz die geschützten Begriffe oder Symbole für Werbezwecke verwendet, läuft Gefahr, von der UEFA auf Unterlassung, Beseitigung und gegebenenfalls sogar Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, warnte die IHK. Es drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen.
Nicht empfehlenswert war 2014 der IHK zufolge, FIFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung zu verwenden oder den FIFA-Spielplan zu übernehmen. Das gilt auch für das diesjährige Turnier in Frankreich des Rechteinhabers UEFA. Die Gestaltung eines eigenen Spielplans ist hingegen zulässig. Weiterhin warnte die IHK davor, geschützte Markennahmen als Teil eines Produktnamens zu verwenden, wie bei „EM-Brötchen“ oder „EM-Fernseher“.
Erlaubt ist hingegen, mit rein beschreibenden Angaben unter Bezugnahme auf die Europameisterschaft zu werben, zum Beispiel für Sonderangebote „während der EM“, „1 Prozent Rabatt für jedes geschossene Tor der Nationalelf“ oder „Fan-Rabatte“. Auch generell fußballaffine Aussagen wie „Fußball in Frankreich“ und Schaufensterdekorationen mit der französischen Flagge, Fußball-Puppen, Bällen und Toren waren laut IHK zulässig – solange keine offiziellen UEFA-Symbole verwendet werden.
Apotheken dürfen auch eigene EM-Logos entwerfen und verwenden. Diese dürfen allerdings keine gedankliche Verbindung zum offiziellen Emblem oder allgemein zur EM als Veranstaltung der UEFA aufweisen. Porträts von Fußballspielern sollten nur mit nachweisbarer Zustimmung des Spielers verwendet werden.
Selbst bei eigenen Tippspielen mit Gewinnen sollten Apotheker vorsichtig sein: Sportwetten gelten als Glücksspiele und dürfen daher nur mit Erlaubnis der Landesregierung angeboten werden. Wer ohne diese Erlaubnis Sportwetten ausrichtet, riskiert nicht nur wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, sondern macht sich auch strafbar.
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