Aktuelle Regeln

Wer muss noch in Quarantäne?

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Berlin -

Die Infektionszahlen sind bundesweit hoch. In einigen Teilen Deutschlands übersteigt die lokale Inzidenz die 2000er-Marke, so beispielsweise in Berlin-Mitte. Immer mehr Menschen haben Infektionsfälle in ihrem direkten Umfeld und sehen beim Öffnen der Corona-Warn-App (CWA) eine rote Kachel. Doch wer muss jetzt eigentlich noch in Quarantäne? Und wie lange? Ein Überblick.

Die generelle Isolations- und Quarantänedauer von 14 Tagen gilt nicht mehr. Mit zunehmenden Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf angepasste Regelungen verständigt. Der neue Richtwert lautet eine Woche. Für Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde zudem eine verpflichtende Freitestung mittels PCR-Test festgelegt. Apotheken sind hiervon nicht betroffen.

Isolation – auch für Geimpfte

In Isolation müssen sich alle positiv getesteten Personen begeben – unabhängig davon, ob es sich dabei um ein positives Schnelltest-, PCR- oder PoC-PCR-Ergebnis handelt. Die Isolationsdauer beginnt mit dem Tag des positiven Ergebnisses. Ohne abschließenden Test endet die Isolation zehn Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Personen, die Symptome zeigen, sollen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Bei Verläufen mit starker Symptomatik sowie Ausbrüchen in Altenheimen wird eine PCR-Testung zur Aufhebung der Isolationsanordnung empfohlen.

Achtung: Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich weiterhin in Isolation begeben.

Für bestimmte Personengruppen weichen die Isolationsregeln von den allgemeingültigen Vorgaben ab. So müssen immunsupprimierte Patient:innen aufgrund der verlängerten Ausscheidung von vermehrungsfähigen Viren unter Umständen länger in Isolation. Bei anhaltend hoher Viruslast wird empfohlen, eine Sequenzierung der Sars-CoV-2-positiven Probe über 21 Tage hinaus anzustreben. Generell sollten Personen, die hospitalisiert waren und Sauerstoff benötigten, erst 14 Tage nach Symptombeginn mittels PCR-Test freigetestet werden.

Quarantäne – nicht für Geboosterte

Auch die Quarantänezeiten wurden verkürzt. Dadurch soll vor allem die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in Deutschland aufrechterhalten werden. Die Bundesregierung informiert darüber, dass die Generationszeit laut Studien bei Omikron deutlich kürzer als bei der Delta-Variante ist. Unter der Generationszeit versteht man die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und in der ein Mensch ansteckend ist.

Nach den neuen Regeln müssen sich Kontaktpersonen von Corona-Positiven in Quarantäne begeben. Unabhängig davon, ob Symptome vorliegen oder nicht, sollte Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden. Nach einer individuellen Befragung kann dann über eine Quarantäne-Anordnung entschieden werden. In der Praxis sind die Ämter häufig überlastet, sodass eine eigens angeordnete Quarantäne in Kombination mit einem Laientest die wahrscheinlichere Vorgehensweise ist.

Je nachdem, wann der Risikokontakt war, kann der Antigenschnelltest zu zuverlässigen Ergebnissen führen. Liegt der Kontakt erst ein bis zwei Tage zurück, so kann es sein, dass die Viruslast (im Falle einer Infektion) noch nicht hoch genug ist – der Test zeigt ein falsch-negatives Ergebnis. Die Quarantäne endet ohne abschließende Testung nach zehn Tagen. Als erster Quarantäne-Tag gilt der Tag nach dem letzten Risikokontakt.

Geboosterte und geimpfte Genesene Personen müssen generell nicht in Quarantäne. Für „frisch“ doppelt Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantänepflicht für drei Monate nach der letzten Impfung beziehungsweise nach der Infektion.

Übrigens: Die Quarantäne verlängert sich nicht dadurch, dass sich weitere Haushaltsmitglieder infizieren. Kommt es zur Infektion, so wechselt der Quarantänestatus zum Isolationsstatus. Dann werden im Normalfall weitere zehn Tage zu Hause angeordnet.

Freitestung auch mittels Antigenschnelltest

Zur Beendigung der Isolation der Quarantäne muss nicht zwangsläufig ein PCR-Test durchgeführt werden. Diese geänderte Maßnahme entlastet die Labore, die aktuell vielerorts ausgelastet sind. So können sich sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen nach sieben Tagen mittels Antigenschnelltests freitesten. Achtung: Ein Laientest ist nicht zulässig.

Die Durchführung in der Apotheke ist bei isolierten Personen nicht zulässig, da diese noch als infiziert gelten. Es sollte ein Termin mit dem Hausarzt/ der Hausärztin vereinbart werden. Krankenhauspersonal und Personal von Alten- und Pflegeheimen muss sich aus der Isolation zwingend mit einem PCR-Test freitesten. Dieser muss dabei nicht ausschließlich negativ sein. Bei Ct-Werten >30 gilt man als nicht mehr ansteckend.

Sonderregel: Kinder und Jugendliche (Kita und Schule) können aus der Quarantäne bereits nach fünf Tagen entlassen werden, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können.

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