Wenn die Retax nicht zum Arzneimittel passt APOTHEKE ADHOC, 25.06.2018 07:54 Uhr
Retaxiert, obwohl alles gestimmt hat? Entsetzen, Fassungslosigkeit, Ärger, Existenzangst und Unverständnis sind die üblichen Gefühle, die Apotheker üblicherweise beim Lesen der Retaxation verspüren können. Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. Denn in Schwerte sorgte ein skurriler Absetzungsgrund für den Lacher des Tages.
„Denn sie wissen nicht, was sie tun“, sagt Apothekerin Heike Nickolay „Da haben wir einmal alles richtig gemacht und werden trotzdem retaxiert.“ Folgendes ist passiert: Beliefert wurde ein Rezept zu Lasten der Techniker Krankenkasse über Euthyrox 50 µg zu 100 Tabletten. Da der Wirkstoff auf der Substitutionsausschlussliste steht, wurde geliefert wie verordnet. Alles richtig gemacht, sollte man denken.
Die Retaxstelle fand dennoch einen Fehler und kürzte um 8,76 Euro. Die Begründung: „Für die abgerechnete Leistung besteht keine Vertragspartnerschaft mit der TK.“ Weiter heißt es: „Eine Abrechnung für ableitende Inkontinenz ab Versorgungszeitraum 1. März 2017 ist nur noch mit Bewilligung oder als Notfallversorgung möglich.“
Nickolay traute ihren Augen kaum, aber die Lage schien ernst. Dem Rezept über Euthyrox wurde tatsächlich der angegebene Absetzungsgrund zugeordnet. Ohnehin war es die einzige Retaxation, die an diesem Tag in die Apotheke flatterte. Verwechslung ausgeschlossen.
Das Ärgerliche an der Situation: Nickolay muss extra Zeit investieren, um die Retax abzuwenden. „Zeit, die ich nicht bezahlt bekomme“, ärgert sich die Apothekerin. Es gehe einfach ums Prinzip. Auf das Geld wolle sie nicht verzichten „Es ist schlimm genug, für Fehler retaxiert zu werden, für die man nichts kann. Aber diese Retax ist der Knaller und bedeutet Mehraufwand“, sagt die Apothekerin.
Zum Jahresbeginn machte die DAK mit einem skurrilen Fall auf sich aufmerksam. Die Kasse ließ eine vorangegangene Genehmigung sprichwörtlich unter den Tisch fallen: Obwohl der Apotheker vor der Abgabe einen Kostenvoranschlag eingeholt hatte, wurde er von der Kasse retaxiert. Ganz nach dem Motto: Lieber einmal zuviel retaxiert als einmal zu wenig. Anders als Krankenhäuser bekommen Apotheken keine Aufwandsentschädigung, wenn die Kasse falsch lag.
Retax-Gründe gibt es viele. Den Apothekern liegen viele Stolpersteine im Weg, die die Kassen nutzen, um nicht zahlen zu müssen. Besonders schmerzhaft sind Nullretatationen. Achtsam sollten Apotheker bei Reimport/Import-Verordnungen, Rezepturen oder Betäubungsmitteln sein.