Weniger als EK: DAK feilscht mit Apotheker Sandra Piontek, 25.04.2024 12:44 Uhr
Ein Inhaber aus Baden-Württemberg beantragt eine Einzelgenehmigung für eine Patientin, die einen UV-Lichtkamm verordnet bekam. Die Krankenkasse der Versicherten bestätigt die Erstattung – jedoch nicht zum errechneten Verkaufpreis. Mehr noch: „Bei der ersten genehmigten Erstattung hätten wir noch 40 Euro draufzahlen müssen“, so der Apotheker. Was ihn außerdem ärgert: „Wir Apotheken werden von der DAK anscheinend als Wohltätigkeitsorganisation gesehen.“
Die Kosten für Hilfsmittel – wie hier den UV-Kamm – und das Zubehör übernehme die DAK-Gesundheit, so heißt es auf der eigenen Website der Krankenkasse. Das Gerät gehe dabei in den Besitz des Patienten über. „Die DAK wollte auf meinen ersten Antrag zur Genehmigung hin erst 175,50 Euro netto erstatten. In dem Fall hätten wir aber knapp 40 Euro draufgelegt für die Versorgung der Patientin“, so der Inhaber. Denn: Der Einkaufspreis (EK) für den Kamm beträgt 209 Euro.
Der Apotheker erkundigte sich telefonisch bei der DAK: „Die verantwortliche Dame hab ich nicht dranbekommen, dafür aber Mist erzählt bekommen“, ärgert er sich. Die Erklärung der Mitarbeiterin: „Ja, das sind nun mal die Vertragspreise!“ Der Inhaber entgegnete: „Nein, es gibt keine Vertragspreise. Das sind höchstens hinterlegte Preise bei Ihnen.“ Die Dame antwortete daraufhin: „Wenn Sie meinen. Jedenfalls bezahlen wir das, was angegeben wurde.“
Der Inhaber fragte abermals nach: „Und wie kommen Sie drauf, nur 175,50 Euro zu erstatten, wenn der Artikel laut Taxe aber 209 Euro im EK kostet?“ Dazu könne man jetzt auch nichts sagen, war die daraufhin erteilte Information. „Da wollte sie die Kollegin nochmal fragen. Aha, dachte ich, also doch keine Vertragspreise“, so der Inhaber.
Kostenlose Versorgung
Um seinem Ärger Luft zu machen, schrieb er direkt an die verantwortliche Kollegin. „Sie hat wohl zurückgerufen, als ich nicht da war“, so der Inhaber. „Wir haben daraufhin eine neue Genehmigung erhalten, mit einer Bestätigung zum Erstattungspreis von 209 Euro netto.“ Das Fazit: „Mit diesem Betrag wäre die Versorgung durch uns kostenlos gewesen“, so der Pharmazeut. „Also habe ich wieder eine Mail geschrieben.“
Diese fiel diesmal deutlicher aus: „Danke für das Überdenken des Erstattungsbetrages. Nun sind wir beim Einkaufspreis angekommen und können als Wohltätigkeitsorganisation (wie wir anscheinend von der DAK als Apotheke gesehen werden) Ihre Patientin versorgen“, so der Inhaber. Und weiter: „Da Apotheken keine Kosten haben, macht eine solche Versorgung Sinn. Sie verstehen hoffentlich die Ironie und mein Problem?“, fragte er in der Nachricht.
„Mich wundert es überhaupt nicht mehr, dass wir ein Apothekensterben in Deutschland haben. Genau dieser Wahnsinn, den uns Krankenkassen und Politik aufbürden, trägt dazu bei“, schreibt der Inhaber weiter. „Und ja, die DAK ist gerne ganz vorne mit dabei, wie auch dieses Beispiel zeigt. Ich werde die Patientin über den Sachverhalt aufklären, ihr die Kosten für die Zeit, die wir mit diesem Fall hatten, in Rechnung stellen und an Sie verweisen“, so der Inhaber an die DAK.
Kundenbindung gestärkt
Parallel zum Vorgang musste er auch die Kundin informieren: „Ich habe ihr den Mist erklärt, den die DAK da treibt. Wir haben uns gemeinsam zehn Minuten über diese Kasse aufgeregt“, berichtet er. „Die Frau ist 75, sehr fit und hat seit Jahren Probleme mit der DAK“, so der Inhaber. „Zum Wechsel konnte sie sich nicht aufraffen, denn sie glaubt, dass es überall gleich schlimm ist“, so der Apotheker.
Die Patientin war sehr verständnisvoll: „Sie zahlt jetzt zehn Euro zusätzlich für den Aufwand, bringt eine Flasche Wein für meine Nerven vorbei und gut ist es“, so der Pharmazeut. Zumindest habe er „so die Kundenbindung gestärkt“, resümiert der Inhaber.