Das Apothekenhonorar ist aus Sicht der Gutachter des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nicht nur in der Summe viel zu hoch, sondern auch ungerecht verteilt. Notdienst und Rezeptur sollen gestärkt werden, genauso wie Apotheken, die für die Versorgung wichtig sind. Welche Betriebe aufgrund ihrer Preisstruktur wirklich profitieren, hat der Dresdner Steuerberater und Rechtsanwalt Stefan Kurth von der Kanzler Schneider + Partner für APOTHEKE ADHOC ausgerechnet. Seiner Meinung nach profitiert vor allem der Versandhandel.
Kurth hat das neue Preismodell gerechnet und mit dem aktuell gültigen verglichen. Die Gutachter schlagen eine Steigerung des variablen Honoraranteils von derzeit 3 Prozent auf 4,8 Prozent vor. Zugleich soll der Fixzuschlag von 8,35 auf 5,80 Euro reduziert werden, das entspricht nach Abzug des Kassenabschlags einem Nettobetrag von 6,86 Euro vor beziehungsweise 4,31 Euro nach Umstellung. Damit würde die Vergütung der Apotheken erstmals seit der Umstellung des Honorars im Jahr 2004 wieder stärker an den Arzneimittelpreis gekoppelt. Teurere Medikamente würden wieder attraktiver als Niedrigpreiser.
Konkret würden durch eine entsprechende Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Präparate mit einem Apothekeneinkaufspreis (AEK) bis 141,65 Euro schlechter vergütet als bislang. So würde der Rohertrag laut Kurth bei Präparaten mit einem AEK von 5 Euro von 7,01 auf 4,55 Euro netto sinken. Die Marge würde entsprechend von derzeit 58,37 Prozent auf 47,64 Prozent sinken.
Bei Präparaten mit einem AEK von 100 Euro dagegen würden Apotheken statt 9,86 nur noch 9,11 Euro aufschlagen können. Die Marge würde entsprechend sinken von 8,98 auf 8,35 Prozent, rechnet der Steuerberater aus Dresden vor. Bei einem AEK von 141,66 Euro könnten Apotheken genauso viel abrechnen wie heute, darüber sogar mehr: An einem Medikament mit einem AEK von 500 Euro würde der Rohertrag von 21,86 auf 28,31 Euro steigen. Die Marge läge entsprechend bei 5,36 statt 4,19 Prozent. Bei einem AEK von 1000 Euro würden sogar 52,31 statt 36,86 Euro in der Apotheke „hängen“ bleiben, ein Rohertrag von 4,97 statt 3,55 Prozent.
Da der prozentuale Zuschlag bei einem AEK von 1200 Euro gedeckelt werden soll, erhielten die Apotheken damit für alle Präparate oberhalb dieser Grenze 61,91 Euro. Ab einem AEK von 1835 Euro wäre die Rohertragsmarge damit schlechter als derzeit – ab rund 6000 Euro würden Apotheken weniger als 1 Prozent aufschlagen dürfen.
Die Folgen liegen laut Kurth auf der Hand: „Besonders betroffen wären Apotheken, die viele preiswerte Medikamente abgeben beziehungsweise die auf Hochpreiser spezialisiert sind.“ Der durchschnittliche AEK liegt derzeit bei rund 36 Euro, wird jedoch durch die Hochpreiser verzerrt. Legt man den Median zugrunde, also den Mittelwert auf Grundlage der Packungszahlen, ergibt sich ein Durchschnittspreis, der rund zehn Euro niedriger liegen dürfte.
Bezogen auf die Durchschnittspackung reduziert sich der Rohertrag nach Kurths Rechnung um fast zwei Euro je Packung und damit um fast 25 Prozent, bei der Packung mit der größten Häufigkeit um circa 28 Prozent.
Danach trifft das neue Preismodell gerade die „normale“ Rx-lastige Durchschnittsapotheke. „Facharztrezepte, die nicht im extremen Hochpreisbereich angesiedelt sind, wären am wenigsten oder gar nicht betroffen.“ Auch die Apotheken in den neuen Bundesländern, die höhere Rezeptquoten und einen höheren GKV-Anteil haben, könnten stärker betroffen sein.
Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass Allgemein- und Kinderärzte als Verordner für die Apotheken unattraktiver werden: Bei ihnen liegt der durchschnittliche Packungspreis bei 35 beziehungsweise 37 Euro, verglichen mit einem Durchschnittlichspreis von 56 Euro auf Kassenrezept. Packungen, die von Internisten verordnet werden, kosten im Mittel 76 Euro. Arzneimittel von Neurologen werden mit 115 Euro abgerechnet.
Und noch eine Schlussfolgerung zieht der Steuerberater: „Der Versandhandel, der sich beim Rx vor allem an der Dauermedikation orientiert, ist ebenfalls unterdurchschnittlich betroffen, da kaum Hochpreiser und ganz preiswerte Packungen über Versand geliefert werden, somit der Wert der Dauermedikation im Regelfall zwar unter der Durchschnittspackung, aber über dem Wert der Packung der größten Häufigkeit liegen sollte.“
Tatsächlich sind für Versender mit hohem Rx-Anteil wie DocMorris und Europa Apotheek vor allem Chroniker wirtschaftlich interessant, die regelmäßig teurere Medikamente verschrieben bekommen. So liegt der durchschnittliche Rx-Warenkorb bei DocMorris bei 128 Euro, bei der EAV sogar bei 300 Euro.
Zu berücksichtigen ist laut Kurth auch, dass aufgrund der geplanten Änderungen auch beim Großhandel wesentliche Teile des Rabattes verloren gehen dürften. Dies führt seiner Meinung nach zu einer zusätzlichen Schwächung der Apotheke vor Ort.
Laut BMWi-Gutachten sollen mit dem prozentualen Aufschlag die Kosten der Apotheken für die Warenwirtschaft in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gedeckt werden. Hier kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass pro Packung durchschnittlich fünf bis sieben Minuten Beratungszeit anfallen, pro Rezept elf Minuten.
Das Fixhonorar dient laut Gutachten zur Deckung der übrigen Kosten, nämlich Personal- und Gemeinkosten wie Miete und dergleichen. Der absolute Festzuschlag sei in 2018 mit 5,80 Euro „kostendeckend“, rechnet das Gutachten vor. Die Berechnung beruhen auf der aktuellen Kostenstruktur der Apotheken, einschließlich der bis 2018 zu erwartenden Kostensteigerungen.
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