Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben die Verhandlungen zu den apothekenüblichen Hilfsmitteln beendet. Allerdings steht eine Bestätigung des Ergebnisses noch aus. Dabei setzt das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) feste Fristen.
Aufgrund einer mit dem ALBVVG beschlossenen Änderung in § 126 Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen DAV und GKV-Spitzenverband in einem festgelegten Zeitraum apothekenübliche Hilfsmittel festlegen, für die die Präqualifizierung künftig entfällt.
Konkret geht es um die Einfügung von Absatz 1b in § 126. „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker eine Vereinbarung darüber abzuschließen, welche Hilfsmittel als apothekenübliche Hilfsmittel […] einzustufen sind. Kommt eine Vereinbarung […] nicht bis zum 27. Januar 2024 zustande, legt die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 bis zum 27. April 2024 den Inhalt der Vereinbarung fest. Eine bestehende Vereinbarung gilt bis zum Wirksamwerden einer neuen Vereinbarung fort; ein Schiedsspruch gilt bis zum Wirksamwerden der ersten Vereinbarung fort.“
Zwar hat der DAV am 22. Januar darüber informiert, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 19. Januar beendet wurden; doch noch wird nicht verraten, welche Produkte gestrichen werden. Es gelte noch abzuwarten, „dass die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis bestätigen“, so der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. „Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein.“
Muss die Schiedsstelle vielleicht doch angerufen werden? „Bekanntermaßen sind die Verhandlungen beendet. Die Fachebenen beider Häuser sind mit dem Ergebnis zufrieden. Wenn die Gremien das Verhandlungsergebnis bestätigen, wird die Vereinbarung in Kürze abgeschlossen. Nur im Falle einer Ablehnung müssen wir die Schiedsstelle einschalten“, stellt Abda-Kommunikationschef Benjamin Rohrer klar.
„In der genannten Angelegenheit ist die Schiedsstelle bislang nach hiesiger Kenntnis nicht tätig worden. Nach Mitteilung des DAV sind die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen worden“, bestätigt auch ein BMG-Sprecher. „Das BMG geht davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und eine Vereinbarung entweder durch die Verhandlungspartner geschlossen oder spätestens am 27. April 2024 durch die Schiedsstelle festgelegt wird.“
Hubmann ist mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden und spricht davon, „eine wirklich gute Lösung für die Apotheken“ ausgehandelt zu haben. „Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, ist die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte.“
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