Der Wasserfleck an der Decke des Notdienstzimmers der Apotheke am Stadttor bereitet Inhaber Dr. Sven Simons Sorge. Kurzerhand hat er deshalb seine Nachtschicht verschoben. „Der Service der Kammer war top“, sagt der Apotheker. Er schlug als Ersatz die nahegelegene Apotheke seiner Frau vor. Wird zu kurzfristig ein Notdiensttausch angefordert, können Gebühren anfallen.
Auch wenn in der Apotheke am Stadttor keine Arzneimittel oder Räume unter Wasser stehen, entschied sich Simons für eine sichere Lösung. Woher der Fleck an der Wand des Notdienstzimmers stammt, weiß er noch nicht genau. „Es handelt sich um einen Wassereintritt durch die Decke. Vielleicht tropft eine Leitung.“ Um sich voll auf mögliche Notfälle konzentrieren zu können, zieht er heute ab 18 Uhr lieber in die Gertruden Apotheke.
Als er diesen Entschluss gefasst hat, rief er bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe an. „Ich war sehr froh, dass ich trotz Brückentag sofort jemanden am Telefon hatte und mir kompetent und kulant geholfen wird“, so Simons. Er musste den Fall nochmals per E-Mail schildern. Die Kammer informiere Onlineportale und eine Hotline wegen des neuen Ansprechpartners für den heutigen Notdienst. Auch die Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) läuft über die Geschäftsstelle.
Die Situation sei einfacher, weil er einen Ersatz um die Ecke vorschlagen konnte, sagt Simons. Der Betrieb seiner Frau sei nur 250 Meter entfernt und er könne das Telefon seiner Apotheke dorthin umstellen. „Bei einem geeigneten Tauschpartner muss die nötige räumliche Nähe vorhanden sein.“ Die Kunden würden zudem per Aushang in der Apotheke am Stadttor über den kurzfristigen Tausch informiert.
Ob Simons der Kammer eine Gebühr zahlen muss, weiß er noch nicht. „Das wäre für mich aber auch in Ordnung, da ich froh bin, dass so schnell reagiert werden konnte“, sagt er. Normalerweise kommen auf die Apotheker bei besonders kurzfristigen Tauschanfragen Kosten von bis zu 50 Euro zu.
Wer einen neuen Termin suche, bevor der offizielle Plan stehe, könne auch kostenfrei Ersatz finden, so Simons. „Das System in Westfalen-Lippe ist gut, da wir mit ausreichend Vorlauf die Notdiensttermine verändern können.“ Zudem versuche die Kammer, Wünsche für das kommende Jahr etwa wegen eines Geburtstages zu berücksichtigen.
Die Handhabung ist je nach Kammerbezirk unterschiedlich. In Bayern etwa wird für den Notdiensttausch der Kammer zufolge keine Gebühr verlangt. Wichtig sei, dass es sich um einen echten Tausch handele, sagt Kammerjustiziar Klaus Laskowski. „Standardmäßig wird keine Gebühr verlangt. Wenn ein wirklicher Notfall vorliegt, möchten wir nicht daran verdienen.“ Natürlich seien die Anforderungen wie der selbe Notdienstkreis zu erfüllen und die Kulanz dürfe nicht ausgenutzt werden.
Wenn der Übergangslösung aus apothekenrechtlicher Sicht nichts im Wege steht, werde sie in der Regel erfüllt. Kurzfristige Tauschanfragen wegen Notfällen seien jedoch selten, so Laskowski. Im vergangenen Jahr seien bei der Kammer 966 Anträge auf Notdiensttausch eingegangen. Die Antragszahlen seien über die vergangenen Jahre in etwa gleichbleibend. Insgesamt wurden 2018 knapp 89.000 Notdienste geleistet.
APOTHEKE ADHOC Debatte