Rötliche Pusteln am ganzen Körper, die sich unter quälendem Juckreiz ausbreiten und plötzlich auftreten: Dahinter kann ein sogenanntes Arzneimittelexanthem stecken. Der Hautausschlag tritt meist in direktem Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme auf.
Die Ausschläge reichen von einer örtlich begrenzten leichten Rötung mit Pusteln bis hin zu einer großflächigen Ablösung der Oberhaut. Dabei treten sie meist plötzlich, innerhalb von Minuten bis Stunden nach der Einnahme des Medikaments auf. Betroffene berichten aber auch von einem Ausschlag, der sich erst Tage oder sogar Wochen später zeigte.
Ein Arzneimittelexanthem kann allergisch oder pseudoallergisch bedingt sein und ist eine Hautreaktion auf ein bestimmtes Medikament, das nicht vertragen wird.
Dabei spielt für die Diagnose der zeitliche Zusammenhang zwischen Einnahme und Ausschlag eine wichtige Rolle. Vor allem bei neu verschriebenen Medikamenten kann es häufig zu allergischen Reaktionen kommen.
Für Betroffene gilt, dass außer bei schweren allergischen Reaktionen und solchen, die den gesamten Körper betreffen, sich die Symptome nach dem Absetzen des Medikaments meist ohne bleibenden Schaden wieder zurückbilden. Nach ärztlicher Rücksprache kann das auslösende Medikament – wenn bekannt – möglicherweise abgesetzt werden. Leichte Reaktionen können auch mit Cremes oder Gelen, die kühlend wirken, behandelt werden. Ist ein starker Juckreiz vorhanden, können Betroffene Antihistaminika einnehmen, um Symptome zu lindern. Sollte es zu schwerwiegenden Reaktionen kommen, ist möglicherweise eine Behandlung mit einem Kortikosteroid nötig, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Ist ein Ausschlag auslösendes Medikament unverzichtbar für die Behandlung einer bestehenden Erkrankung, kann nach ärztlicher Rücksprache auch präventiv Kortison und/ oder Antihistaminika eingenommen werden, um eine allergische Reaktion abzumildern.
Wichtig: Bei der erneuten Gabe des auslösenden Medikamentes kann die allergische Reaktion heftiger ausfallen als beim ersten Mal. Patient:innen sollten einen Allergiepass bei sich tragen, um Wiederholungen der allergischen Reaktion bei Neuverschreibungen zu vermeiden
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