Bestimmte Themen bei der Beratung erfordern eine vertrauliche Umgebung. Das findet auch die Redakteurin des österreichischen Frauenmagazins „Woman“. In ihrem Artikel „Warum ich ungern in Apotheken gehe“ fordert sie festgelegte Mindestabstände sowie Hintergrundmusik.
„Letztens musste ich wieder mal in eine Apotheke und hatte ein unangenehmes Gefühl dabei“, schreibt die Redakteurin in ihrem Artikel. Sie komme nicht umhin, das Gespräch der jungen Dame neben ihr mit dem Apotheker mit anzuhören. „Ich versuche nicht hinzuhören, was mir nicht gelingt und deshalb entferne mich unauffällig, um am anderen Ende der Mini-Apotheke angestrengt die verschiedenen Sorten des Kottas Tees auswendig zu lernen.“
Sie wollte durch dieses Verhalten dem Mädchen ein wenig Privatsphäre geben, „etwas, das interessanterweise in Apotheken selten bis gar nicht zu finden ist“, schreibt sie. Das habe sie zum Nachdenken gebracht. Denn das Gespräch mit dem Experten fand „inmitten der schnupfenden Meute“ statt. Mit oft weniger Abstand müsse man seinem Helfer auf der anderen Seite erklären, dass man gerade flatuliert oder die Pille danach braucht.
Apotheker würden der Situation einen normalen Anschein geben wollen, indem sie in normaler Lautstärke sprächen. „Caro, gibt’s noch Hämorrhoiden-Creme?“, komme zwar nicht häufig vor, „aber veranschaulicht das Faktum, dass in so einem Rahmen das Gespräch selten diskret vonstatten gehen kann“. Sie meint aber klar: „Das ist kein Vorwurf an die Mitarbeiter, sondern eher an die Räumlichkeit.“ Krankheiten seien kein Verbrechen, trotzdem wolle man aber sich wohl selbst aussuchen können, wer davon weiß und wer nicht. Die Redakteurin stellt sich die Frage, warum bei Banken oder bei der Post Mindestabstände einzuhalten sind, in Apotheken aber nicht. Ihr Vorschlag: Markierungen am Boden.
Ähnliche Zustände dürften aus dem Apothekenalltag hierzulande auch bekannt sein. §4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verlangt: „Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird.“ Dieser Forderung werden Beratungsräume gerecht, die von Kunden in Anspruch genommen werden können.
Doch auch die österreichische Apothekenbetriebsordnung (APO) sieht das nicht anders. In §28 Abs. 2 ist dies geregelt: „Die Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs muss gewährleistet sein.“ Im Kommentar dazu heißt es weiterhin: „In der Apotheke sind daher Vorkehrungen zu treffen, durch die ein Mithören von Beratungsgesprächen durch andere Kunden/Patienten verhindert oder zumindest erschwert wird.“ Im Idealfall soll eine Apotheke über einen durch Sichtschutz abgetrennten Bereich für Beratungsgespräche oder einen eigenen Beratungsraum verfügen. „Ist das aus Platzgründen nicht möglich, ist durch andere organisatorische Maßnahmen die Diskretion des Beratungsgespräches sicherzustellen.“ Abhängig von der räumlichen Situation der jeweiligen Apotheke könne das etwa auch durch ein Schild „Bitte Abstand halten!“ oder eine Bodenlinie erfolgen.
Doch damit nicht genug: Ein weiteres Problem sei die verdächtige Ruhe in Apotheken. „Ein wenig Hintergrundmusik würde nicht nur die Stimmung heben, sondern auch Gespräche neutralisieren“, so die österreichische Autorin. Musik wirkt sich nicht nur positiv auf die Kunden, sondern auch auf die Mitarbeiter aus. Denn auch Apothekenangestellte werden in eine positive Stimmung versetzt. Eine grundsätzlich angenehme Atmosphäre kann sich so auf das ganze Unternehmen übertragen. Allerdings muss beachtet werden, dass für das Abspielen von Musikstücken in der Apotheke zusätzlich Gema-Gebühren fällig werden.
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