Viele Apotheken müssen sich im Juli auf steigende Kosten für ihre EDV einstellen. Weil die ABDATA ihre Preise gegenüber den Softwarehäusern erhöht, reichen namhafte Anbieter die Kosten an die Apotheken weiter. Dafür soll es demnächst weitere Leistungen geben.
Bei der ABDATA fließen alle maßgeblichen Informationen für die Arzneimitteldatenbanken zusammen. Die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) liefert die Daten der Hersteller, die Krankenkassen etwa Informationen zu ihren Rabattverträgen. Die ABDA-Tochter versorgt ihrerseits die Softwarehäuser der Apotheker mit den Rohdaten.
Zum 1. Juli erhöht die ABDATA ihre Preise. Der Softwareanbieter Compugroup Medical (CGM), zu dem Lauer-Fischer gehört, beklagt drastische Anstiege: ABDATA habe die Preise für Fachkreise rückwirkend zum 1. Januar 2015 für den ABDA Artikelstamm online um knapp 67 Prozent und den ABDA Artikelstamm +V online um 100 Prozent erhöht. Gleichzeitig sei das Nutzungsrecht auf eine „Online-Anwendung mit erweiterten Speicherfunktionen“ ausgedehnt worden, so ein Sprecher.
Die ABDATA bestätigte zwar grundsätzlich die Preiserhöhung, widersprach aber den genannten Zahlen. „Wir können uns nicht erklären, woher die konkreten Prozentangaben kommen. Diese können wir nicht bestätigen“, so ein Sprecher. Tatsächlich sei die Preiserhöhung geringer. Es gebe „differenzierte Preismodelle“ für die unterschiedlichen Nutzergruppen, zu denen die ABDATA aber grundsätzlich keine Angaben mache. „In welchem Maße die Bezieher der Daten ihrerseits ihre Preise anpassen, ist alleinige Entscheidung der jeweiligen Unternehmen“, so der ABDATA-Sprecher weiter.
Doch den Softwarehäusern bleibt wohl kaum etwas übrig, als nachzuziehen. So hat Lauer-Fischer gegenüber Apotheken bereits eine „Weitergabe der ABDATA-Preisanpassung“ angekündigt. „Die Lizenzpreise für die ABDA Datenbank werden zum 1. Juli 2015 um 25 Prozent erhöht“, bestätigte der Sprecher. Diese Erhöhung gelte für die Nutzung in Online- und Offline-Softwarelösungen für alle Zielgruppen.
Beim Konkurrenten Awinta sieht es ähnlich aus. Zwar wollte ein Unternehmenssprecher zur konkreten Preisgestaltung keine Aussagen machen, da diese Bestandteil der individuellen Vertragsverhandlungen zwischen Awinta und den Kunden seien. Doch gleichlautende Schreiben an Apotheken kündigen ebenfalls eine Preiserhöhung zum Juli an: Knapp 4,90 Euro mehr pro Monat kassiert die VSA-Tochter für den Preisänderungsdienst und 8 Euro für die Aktualisierung der ABDA-Datenbank.
Auch wenn Awinta das Schreiben ebenfalls unter der Überschrift ABDATA-Preisanpassung verschickt hat, zeigt das Softwarehaus Verständnis für die Preisanpassung: „Die ABDA-Datenbank wurde von der ABDATA seit 1995 kontinuierlich weiterentwickelt. Die zahlreichen Leistungserweiterungen, die jeweils auch in der Warenwirtschaft abgebildet wurden, wurden bisher ohne Preiserhöhung durchgeführt. Die aktuelle Erhöhung der Vertragsgebühren spiegelt den Aufwand der vergangenen Jahre wieder und gewährleistet auch die zukünftige Weiterentwicklung und Integration der Datenbank in die Warenwirtschaftssysteme“, so der Sprecher.
Bei Pharmatechnik ist dem Vernehmen nach ebenfalls eine Preiserhöhungen geplant, von rund 10 Euro ist die Rede. Von ADG ist bislang nichts bekannt. Je nach Vertrag können die Softwarehäuser jedoch Belastungen Dritter ohnehin an die Apotheken weitergeben – Portoerhöhungen sind so ein Beispiel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der ABDATA-Sprecher verweist ebenfalls darauf, dass es sich bei der anstehende Preiserhöhung um „die erste seit rund 30 Jahren“ handele. „Sie ist unter anderem wegen der in dieser Zeit stattgefundenen allgemeinen Kostenentwicklung unumgänglich, damit ABDATA weiterhin effizient im Sinne der Apotheker arbeiten kann“.
Gleichzeitig werde die ABDA-Datenbank um wesentliche Informationen erweitert, so der Sprecher. Damit entspreche die ABDATA einem lange bestehenden Wunsch der Apotheker nach zusätzlichen Inhalten. Aufgenommen werden demnach Fach- und Gebrauchsinformationen, Abbildungen und Beschreibungen fester, primär abgeteilter Darreichungsformen sowie Hinweise zur Teilbarkeit, besonderer Verabreichung fester oraler Arzneimittel und Arzneimittelgabe per Sonde. Die neuen Informationen sollen nach dem Verständnis der ABDATA dabei helfen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern.
Anders als die Preiserhöhung wird es diese Neuerungen aber offenbar nicht sofort geben: Die Softwarehäuser würden die neuen Daten in ihre Produkte einpflegen und einer Qualitätssicherung unterziehen, so die ABDATA. Mit der Auslieferung an die Apotheken sei ab Anfang 2016 zu rechnen.
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