Kreditgebühren

Warentest: Bankkunden müssen sich beeilen

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Berlin -

Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Rückforderungen wegen unzulässiger Kreditgebühren rechnen Experten mit einer Klagewelle gegen die Banken. Denn die Geldhäuser müssen Standardgebühren für alle Kredite zurückzahlen, die seit November 2004 ausgezahlt wurden. Stiftung Warentest schätzt, dass sich die Gesamtsumme der Forderungen auf 7 Milliarden Euro belaufen könnte – zusätzlich zu den 3 Milliarden Euro, die bereits nach dem Grundsatzurteil im Mai ausgezahlt worden seien. Warentest gibt Verbrauchern Tipps, wie sie jetzt am besten vorgehen.

Bereits im Mai hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass vorformulierte Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken unzulässig sind. Umstritten war seither noch die Frage der Verjährung. Jetzt hat der BGH auch diese Frage geklärt: Laut den beiden Urteilen vom Dienstag beginnt die Verjährung erst Ende des Jahres 2011. Davor war die Rechtslage aus Sicht der Karlsruher Richter so unsicher, dass Verbrauchern eine Klage nicht zuzumuten gewesen wäre. Die Aussicht auf Erstattung der Gebühren sind damit jetzt sehr gut, die Kreditnehmer müssen sich mit ihren Forderungen allerdings beeilen.

Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist nach Kenntnis drei Jahre. Nach den Urteilen des BGH können also nicht nur Rückforderungen für das Jahr 2011 geltend gemacht werden, sondern auch für die Zeit davor. Weil dabei die absolute Verjährung von zehn Jahren gilt, können Gebühren noch aus dem Jahr 2004 zurückgeholt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Frist taggenau abläuft, sodass sich die Bankkunden je nach Stichtag beeilen müssen.

Warentest rät Verbrauchern, möglichst schnell einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Die Einschaltung eines Ombudsmanns dürfte den Experten zufolge dagegen in der Regel nicht helfen: „Da ist nämlich Voraussetzung, dass die Bank die Forderung auf Erstattung abgelehnt hat, und dafür fehlt die Zeit.“

Die Verjährung ist sofort unterbrochen, wenn der Kreditnehmer vor Gericht zieht. Eine Zahlungsaufforderung gegenüber der Bank ist dabei vorab nicht notwendig. Warentest weist in diesem Zusammenhang aber auf ein anderes Risiko hin: Erkennt die Bank die Forderung sofort an, muss der Kunde die Kosten für das Gerichtsverfahren selbst tragen.

Von sich aus werden die Banken mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aktiv werden. Warentest sowie auf das Thema spezialisierte Anwälte stellen daher Mustertexte zur Verfügung, mit denen Verbraucher ihre Forderungen stellen können. Reagiert die Bank nicht oder verweigert die Zahlung, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite von Stiftung Warentest sind zudem die gängigen Ausreden der Banken gelistet, warum die Gebühr im Einzelfall nicht zurückgezahlt werden könne. Die Gegenargumente samt den einschlägigen Urteilen liefern die Verbraucherschützer in der Tabelle gleich mit.

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