Medikationsplan

Warentest: „Auf Apotheker ist kein Verlass“

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Berlin -

Hält der Medikationsplan, was er verspricht? Stiftung Warentest wollte wissen, ob Pharmazeuten und Mediziner bei der Pflege der Arzneimittellisten im Sinne der Patienten handeln, und hat dafür zehn Testpersonen zu Haus- und Fachärzten und Apotheken geschickt – mit „ernüchterndem“ Ergebnis.

Patienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf eine schriftliche Übersicht, wenn sie mindestens drei Arzneimittel erhalten, die zulasten der Krankenkassen verordnet wurden. Die Anwendung muss mindestens über einen Zeitraum von 28 Tagen vorgesehen sein. Ärzte sind gefordert, den Patienten einen Überblick über die Medikation zu geben. Apotheken müssen auf Wunsch den Plan ergänzen, der Anspruch des Versicherten auf Aktualisierung ist allerdings an eine entsprechende Arzneimittelabgabe gekoppelt. Eine Honorierung für diese Dienstleistung steht bislang noch aus.

Soweit die Theorie, doch wie wird der Medikationsplan im Alltag umgesetzt? Von den zehn Testpersonen hatte die Hälfte bereits einen Medikationsplan, die anderen fünf nicht. Nach einem Besuch beim Hausarzt gingen die Tester im zweiten Schritt zum Facharzt und dann in die Apotheke. Geprüft werden sollte, ob der Hausarzt ohne Nachfrage den Plan anbietet. „Keiner ihrer Ärzte bot von sich aus an, den Plan zu erstellen“, schreibt Warentest.

Die Fachärzte müssen nach dem neuen Gesetz zwar über die Möglichkeit informieren, erstellen oder aktualisieren müssen sie den Plan jedoch nicht, was laut Warentest jedoch „sinnvoll“ wäre. Sie würden teilweise den Patienten wieder an den Hausarzt verweisen oder einen Medikationsplan nur mit den selbst verschriebenen Arzneimitteln erstellen. Pläne wurden dabei handschriftlich und unvollständig ergänzt, so Warentest. Die mitgebrachten Medikamente wurden gar nicht erfasst.

Danach ging es weiter in die Offizin: Die zehn Tester kauften rezeptfreie Medikamente in je einer Apotheke und baten, den Plan auf den aktuellen Stand zu bringen. „Darauf reagierten die meisten Apotheker verwundert“, schreibt das Magazin. Keiner habe einen Plan ergänzt, viele Apotheker hätten an Haus- und Fachärzte verwiesen. „Apotheken müssen den Plan aktualisieren, wenn ein Kunde das beim Erwerb eines Medikaments wünscht“, stellt Warentest klar. „Bundesweit wird derzeit der Plan keine 1000 Mal im Jahr aktualisiert“, so die Schätzung von Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes. Warentest fasst das Endergebnis zusammen: „Auf Ärzte und Apotheker ist in diesem Fall oft kein Verlass.“

Unabhängig von einer Arzneimittelabgabe haben die Patienten gegenüber der Apotheke keinen Rechtsanspruch auf Prüfung eines vorgelegten Medikationsplans. Hier haben die Pharmazeuten Warentest überzeugt, auch wenn es „nur eine mündliche Auskunft“ gab: „Immerhin prüften fast alle Apotheker die auf dem Plan gelisteten Arzneien auf Wechselwirkungen mit dem zusätzlich gekauften Präparat.“

Das Verbrauchermagazin sieht im Medikationsplan klare Vorteile für die Patienten. Diese würden beispielsweise eher den Handelsnamen statt den Wirkstoffnamen ihrer Arzneimittel kennen. Anhand des Plans könne so ersichtlich werden, ob ein Mittel überdosiert werde. Außerdem spielten auch OTC-Präparate in diesem Rahmen eine große Rolle, denn diese könnten Wechselwirkungen hervorrufen, Beispiel Johanniskraut. Daher erachtet es Warentest für „sinnvoll“, wenn Apotheker immer auf den Medikationsplan hinweisen. „Denn längst nicht alle Patienten wissen, dass sie einen Anspruch auf ihn haben.“

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