Zytoapotheken stehen derzeit am Pranger, und das nicht zum ersten Mal. Es geht um hohe Margen bei Krebsmedikamenten, „Pharmagold“, Korruption und fehlende Transparenz. Jetzt meldet sich der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) in einer Stellungnahme zu Wort. „Das im Bericht behauptete Einsparvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro zugunsten der Krankenkassen existiert tatsächlich nicht.“
Apotheker Robert Herold aus dem Vogtland hat mit der Offenlegung der hohen Margen für große Aufmerksamkeit gesorgt. Für eine hergestellte Krebstherapie würden Margen von 1.000 Euro anfallen. „Jedes Jahr können die Krankenkassen bis zu 500 Millionen Euro zu viel bezahlt haben“, heißt es.
Dieses Einsparvolumen kann der VZA widerlegen, auch wenn der Verband die Einkaufskonditionen der einzelnen Apotheken nicht kenne. Das sind die Gründe: In der ambulanten onkologischen Versorgung werden jährlich Infusionstherapien mit einem Marktvolumen von insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro hergestellt. Mit rund 1,73 Milliarden Euro entfalle der Großteil auf innovative patentgeschützte Arzneimittel, etwa 460 Millionen Euro entfallen Biosimilars und Generika. Rabatte können aber nur im Bereich der Generika und Biosimilars sind für die Apotheken realisierbar. Durch den konsequenten Switch von Originalen auf Biosimilars errechnet sich für das Jahr 2022 ein Einsparvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro über alle Biosimilars.
„Im Bereich der parenteralen Zubereitungen hat sich die Hilfstaxe seit vielen Jahren zu einem bewährten Instrument entwickelt, um auch zeitnah den Krankenkassen Einsparvorteile zu ermöglichen, wenn günstigere Einkaufskonditionen in Apotheken erzielt werden können. Dieses erfolgreiche Instrument wird in dem Beitrag komplett ausgeblendet“, so der VZA.
Die für die Zytostatikaherstellung eingesetzten Arzneimittel unterliegen nicht der Arzneimittelpreisbindung. Das bedeutet: Die herstellende Apotheke kann die Einkaufspreise individuell aushandeln. Diese Einkaufsvorteile werden an die Kassen weitergegeben, und zwar über die Hilfstaxe, die regelmäßig zwischen GKV-Spitzenverband und DAV verhandelt. Kurzum: „Der Abrechnungspreis für parenterale Zubereitungen ist jeweils das Ergebnis einer durchaus intensiven Verhandlung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV, in der die aktuelle Rabattsituation zeitnah durch angepasste Erstattungspreise berücksichtigt wird.“ Die aktuelle Hilfstaxe enthält Rabatte der Apotheken auf einzelne Substanzen von bis zu 83,7 Prozent auf Generika und 67,5 Prozent auf Biosimilars. „Damit werden definitiv erhebliche Einsparpotentiale zugunsten der Versichertengemeinschaft durch die Apotheken gehoben“, so der VZA. „Die Methodik der Hilfstaxe funktioniert.“
Und auch die Transparenz sei gegeben. Denn der GKV-Spitzenverband habe das Recht, Preisauskünfte bei Apothekern und pharmazeutischen Unternehmen anzufordern. Grundlage ist § 129 Abs. 5c Satz 8 bis 10 SGB V. Dem DAV stehe kein vergleichbares Recht zu.
Die Herstellungspauschale für die Herstellung und Abgabe für zytostatikahaltige parenterale Zubereitungen, Lösungen mit monoklonalen Antikörpern und Calcium- und Natriumfolinatlösungen wurde er vor Kurzem auf 100 Euro erhöht und ist „nachweislich nicht auskömmlich“. Nach den Berechnungen auf Grundlage eines vom VZA eingeholten Gutachtens der REFA vom 20. August 2018 und der Aktualisierung vom 26. Mai 2022 hätte der Arbeitspreis im Juni 2022 146,87 Euro betragen müssen – inflationsbedingte Kostensteigerungen sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Im Betrag des ARD-Magazins Monitor wird die Herstellung einer parenteralen Zubereitung nachgestellt. Das gezeigte Labor und die dargestellte Arbeitsweise „entspricht eindeutig nicht dem geforderten Stand der Technik und der korrekten Herstellungspraxis“, so der VZA. Wesentliche Herstellungsschritte wie die Plausibilitätsprüfung, das Vier-Augen-Prinzip, das Hygienemonitoring, die Dokumentation, das Qualitätsmanagement und das Ein- und Ausschleusen von Material und Personal wurden komplett außer Acht gelassen.
Der VZA teile die Bedenken bezüglich nicht im Interesse der Patientenversorgung erfolgender Versorgungsumsteuerungen über MVZ-Strukturen. Dass Zytoapotheken diesen Entwicklungen, die zu einem Verlust der Versorgung führen, oft machtlos gegenüberstehen, wurde in dem Beitrag ebenfalls komplett ausgeblendet, so der VZA.
Der VZA fordert seit Jahren, dass aus Gründen der Arzneimittelsicherheit kurze Transportwege für die hochsensiblen und zum Teil nur kurze Zeit haltbaren Therapien zur und zu Patient:innen gewährleistet sein müssen. Ebenso müsse die pharmazeutisch-onkologische Patientenbetreuung ortsnah möglich sein.
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