pDL-Prozess in Potsdam

Vor Gericht: Blutdruckmessung in Apotheken Patrick Hollstein, 23.10.2024 12:09 Uhr

Vor dem LSG Berlin-Brandenburg geht es heute um die pharmazeutischen Dienstleistungen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Potsdam - 

Vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) wird heute über die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) verhandelt. Vor allem die Blutdruckmessung ist den Kassen ein Dorn im Auge. Doch der Termin beginnt mit Verspätung, denn eine ehrenamtliche Richterin ist bislang nicht erschienen. Statt um 11 Uhr sollen die Argumente ab 12.30 Uhr ausgetauscht werden.

Drei Sitzungen lang hatte sich die Schiedsstelle mit den pDL beschäftigt, am Ende verweigerte der unparteiische Vorsitzende Dr. Rainer Hess einen vierten Termin, weil die Fronten ohnehin verhärtet waren. Der GKV-Spitzenverband hat sich vor allem auf das Blutdruckmessen eingeschossen: Die Kassen sehen nicht ein, dass sie Geld für eine Leistung ausgeben sollen, die in den Apotheken ohnehin erbracht wird. Das eigentliche Argument dürfte aber sein, dass hier von den vier Leistungen das größte Volumen gefahren wird.

Auch die KV Hessen hat die Blutdruckmessung angegriffen, weil sie dieses Tätigkeitsfeld als rein ärztliche Domäne sieht. Allerdings war sie bereits im Eilverfahren gescheitert.

Verhandelt werden heute beide Klagen, die sich gegen die Schiedsstelle richten. Hess ist persönlich angereist, um „seinen“ Schiedsspruch zu verteidigen. Einerseits habe man zwar tatsächlich ein vergleichsweise hohes Honorar angesetzt, räumt er ein: So habe man den Stundensatz eines Oberarztes zugrunde gelegt und nicht den eines niedergelassenen Arztes – bei dem man allerdings auch gar nicht wisse, was noch hinzukomme. Andererseits sei der gesetzliche Auftrag klar gewesen, auch Apotheken auf dem Land zu stärken. Hier habe es von den Kassen keinerlei Vorschlag zur Abgrenzung gegeben.

Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das im Herbst 2020 verabschiedet wurde, sieht vor, dass jährlich etwa 150 Millionen Euro für pDL der Apotheken zur besseren Versorgung gesetzlich und privat krankenversicherter Patienten zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen seit Mitte Dezember für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent.

Sollte der Schiedsspruch gekippt werden, müsste die Vergütung neu verhandelt werden. Die Kassen fordern allerdings bereits die Auflösung der Rücklagen: Mittlerweile haben sich 375 Millionen Euro angestaut, die zur Ausschüttung zur Verfügung stünden.