Die Videoapotheke CoBox ist zulässig: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Modellprojekt eines hessischen Apothekers genehmigt. Die Pharmazierätin habe die CoBox zuvor in Augenschein genommen, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Behörde bewertet das System als eine Form des Versandhandels, bei der Räume außerhalb der Apotheke genutzt werden dürfen - egal wo.
Seit gut einer Woche betreibt Apotheker Michael Schier eine solche Videobox im hessischen Massenheim bei Mainz. In der Sparkasse des kleinen Ortes können seine Kunden über eine Videokonferenz mit den Apothekenmitarbeitern Bestellungen abgeben, die Rezepte werden in der Box gescannt. Wenn das Projekt Erfolg hat, will der Apotheker weitere Standorte erschließen.
Künftig kann im Regierungsbezirk Darmstadt somit jeder Apotheker mit Versandhandelserlaubnis eine „Video-Apotheke“ betreiben. Dazu muss er die Installation lediglich beim Regierungspräsidium anzeigen. Beschränkungen für die Räumlichkeiten, in denen eine CoBox platziert werden darf, gibt es dem Sprecher zufolge nicht; die Beratungskabine muss lediglich abgeschlossen sein.
Trotzdem hat die Behörde - anders als beim Abgabeautomaten Visavia - keine rechtlichen Bedenken. „Alle erforderlichen Angaben können vom Apotheker persönlich geprüft werden, er kann auch Änderungen vornehmen und das Rezept unterschreiben“, erklärte der Sprecher die unterschiedliche Bewertung. Gegen einen Visavia-Betreiber hatte die Behörde dagegen eine Ordnungsverfügung erlassen, der Rechtsstreit dauert an.
Ulrich Baudisch, dessen gleichnamiges Architekturbüro die Box entwickelt hat, freut sich über die Anerkennung seines Konzepts: „Wir haben jetzt den Status erreicht, dass die CoBox von den Genehmigungsbehörden entsprechend registriert und als rechtens bewertet wird.“ Das Regierungspräsidium habe auch das Gesundheitsministerium informiert. Die CoBox solle demnach sogar in die nächste AMG-Novelle aufgenommen werden, sagte Baudisch. Dies konnte der Sprecher des Regierungspräsidiums allerdings nicht bestätigen.
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