Sterilrezepturen

Verwurfsprüfung verzögert sich

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Berlin -

Eigentlich wollten die Kassen die Abrechnung von Verwürfen bei der Anfertigung von Sterillösungen ab August kontrollieren. Dazu müssen die Apotheken melden, wo die Rezeptur hergestellt wurde; Herstellbetriebe müssen eine eigene Betriebsnummer beantragen. Für die technische Umsetzung durch die Software-Häuser und Rechenzentren war eine Übergangsfrist festgelegt worden. Jetzt wurde die Prüfung noch einmal um einen Monat zurückgestellt.

 

Laut GKV-Spitzenverband müssen für den Abrechnungsmonat August alle Daten, wie in der Hilfstaxe vereinbart, von den Apotheken an die Krankenkassen geliefert werden. „Einzig die Verwurfsprüfung durch die Apothekenrechenzentren wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt, weil hier noch Details im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der technischen Ausgestaltung geklärt werden müssen“, so eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. „Sobald dies erfolgt ist, wird umgehend auch die Kennzeichnung von Verwürfen entsprechend der Vereinbarung realisiert.“ Dem Vernehmen nach sollen allerdings auch organisatorische Probleme eine Rolle spielen.

Seit 2010 konnten die Apotheken nicht verwendete Verwürfe bei den Krankenkassen abrechnen. Da die Kassen bislang nicht kontrollieren konnten, ob die Anbrüche trotzdem weiter verwendet wurden, soll künftig der Herstellbetrieb bei der Abrechnung angegeben werden.

Neben der Herstellernummer wurde auch festgelegt, wie lange ein Zytostatikum verwendet werden kann. Erst nach Ablauf der Haltbarkeitsfrist darf der Verwurf der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Damit die Krankenkasse auch hier den Überblick behält, sollen die Apotheken künftig die Zeit angeben, wann die Verwürfe angefallen sind.

 

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