Falschabgaben & Co.

Vertretungsapotheker: Wie am besten absichern?

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Berlin -

Immer mehr Inhaber:innen leisten überdurchschnittlich viele Wochenstunden in den eigenen Apotheken. So werden auch Notdienste oder Urlaubsvertretungen wegen Personalnot oft selbst gestemmt. Vertretungsapotheker:innen sind deshalb sehr gefragt. Doch wer ist eigentlich verantwortlich, wenn einer Vertretung während der Abwesenheit von Inhaber:innen Fehler unterlaufen?

Eine Fehlabgabe kann für Kunden und Kundinnen fatale Folgen haben. Mitunter drohen gar horrende Haftungskosten. Um solche Fälle finanziell abzufedern, gibt es Betriebshaftpflichtversicherungen. Doch gilt diese auch für Vertretungsapotheker:innen? Grundsätzlich gilt: „Ein selbstständiger Vertretungsapotheker haftet im selben Umfang für Fehler wie der Apothekeninhaber oder die Inhaberin. Deshalb sehen einige Berufsordnungen eine Versicherungspflicht für Vertretungen vor. Aber nicht alle“, so Versicherungsexperte Michael Jeinsen.

Dies sei abhängig von der „Ausgestaltung des Versicherungsumfangs der jeweiligen Apotheke“, so Jeinsen. „Ob und in welchem Umfang Vertretungen unter dem Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung der Apotheke stehen, in der sie gerade arbeiten, hängt von dem jeweiligen Konzept ab“, so der Experte. „Es gibt Konzepte, die Vertretungsapotheker vollumfänglich in den Schutz einbeziehen. Aber es gibt auch Haftpflichtversicherer, die das nicht tun.“ Hier helfe nur die Abklärung mit dem Inhaber oder der Inhaberin, ob die Betriebshaftpflicht Vertretungen rechtssicher schützt. „Auch Inhaber sollten Vertretungen fragen, ob sie über einen Haftungsschutz verfügen“, rät Jeinsen.

Günstige Versicherung

Um die Absicherung für Vertretungsapotheker ohne Versicherungspflicht, die das ganze Jahr über in unterschiedlichen Apotheken arbeiten, zu gewährleisten, sollten sich laut Jeinsen zumindest „hauptberufliche Vertretungsapotheker“ einen eigenen Haftungsschutz zulegen. „Auch wenn die zuständige Berufsordnung dies nicht zwingend vorschreibt.“ Für etwa 100 Euro jährlich sei dieser vergleichsweise günstig zu haben, so der Experte. „Und es gibt mindestens fünf Versicherer in Deutschland, die als branchensensible Anbieter bekannt sind und diese Art Haftungsschutz im Portfolio haben.“

Was ist dabei zu beachten? „Die Haftungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Konzepte, die nur eine Million anbieten, sollten gemieden werden. Wem fünf Millionen Euro übertrieben vorkommen, sollte daran denken, dass Autofahrer mindestens eine Absicherung von 7,5 Millionen Euro (für Personenschäden) haben müssen“, so Jeinsen.

Auch an Unfallversicherung denken

Er rät zudem vom Internetkauf ab: „Weil nur bei einem Versicherungsberater noch eine letzte Brandmauer zum Schutz des Versicherungsnehmers garantiert vorhanden ist. Sollte nämlich die Haftpflichtversicherung des Vertretungsapothekers nach einem Schaden nicht zahlen, dann kann der oder die Versicherte immer noch den Berater zur Haftung heranziehen. Selbstständige Versicherungsberater müssen, um überhaupt ihre Arbeit aufnehmen zu dürfen, einen solchen Haftungsschutz haben“, so Jeinsen.

Weiterer Tipp: „Neben der Haftpflichtversicherung sollte auch über eine Unfallversicherung nachgedacht werden. Denn freie Mitarbeiter sind – anders als Angestellte – nicht notwendigerweise über die Berufsgenossenschaft abgesichert“, so der Experte.

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