Vertretung nur in Filialapotheken Alexander Müller, 26.07.2011 13:19 Uhr
Der Status von Filialapotheken ist politisch ein heikles Thema - nicht nur bei der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Weil Filialen laut Gesetz im Unterordnungsverhältnis zur Hauptapotheke stehen, gibt es immer wieder Probleme in der Praxis. Beispiel Vertretungsregelung: Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten und Vorexaminierte dürfen den Apothekenleiter vertreten - bei Verbünden allerdings nur in der Filiale.
Grundsätzlich dürfen diese „aussterbenden“ Berufsgruppen für maximal vier Wochen im Jahr für den Apotheker einspringen. Zu den Auflagen zählt laut ApBetrO außerdem, dass die Angestellten zuvor mindestens ein halbes Jahr in einer Apotheke gearbeitet haben und dass die zuständigen Behörden Bescheid wissen.
Ausdrücklich ausgenommen sind im Gesetz Hauptapotheken in einem Filialverbund. Die Kammern begründen die Ausnahme mit der besonderen Verantwortung des Apothekenleiters in dieser Position. Anderenfalls hätten Pharmazieingenieure als Vertreter in der Hauptapotheke nämlich eine Weisungsbefugnis gegenüber dem approbierten Filialleiter.
Die Ausnahme bei der Vertretungsregelung gilt auch für krankenhausversorgende Apotheken. In der Leitungsfunktion kann sich ein Apotheker in beiden Fällen nur von einem Approbierten vertreten lassen, maximal für drei Monate im Jahr.
Weil nicht allen Apothekern diese Besonderheiten der ApBetrO bekannt sind, kommt es immer wieder zu skurrilen Situationen: Ein Apotheker aus Bayern hatte sich 30 Jahre lang von seiner Frau - Ärztin und vorexaminierte Pharmazeutin - in seiner Apotheke vertreten lassen. Sogar Nacht- und Notdienste hatte sie übernommen. Nachdem der Apotheker jetzt eine Filiale eröffnete, wurde er vom zuständigen Pharmazierat informiert, dass diese Art der Vertretung künftig nicht mehr möglich ist. Lediglich in der zweiten Apotheke dürfe seine Frau den Filialleiter verteten.
Noch schwerer hat es eine Apothekerin aus Würzburg getroffen. Weil sie sich - nach ihren Angaben kurzfristig - in der Hauptapotheke von einer Pharmazieingenieurin vertreten lassen hatte, bekam sie Ärger mit den Behörden: Die Kammer forderte die vorübergehende Schließung der Apotheke; auch die Erteilung der Betriebserlaubnis für eine weitere Filiale wurde vorerst zurückgestellt. Allerdings ist das Verhältnis auch durch einen länger zurückliegenden Streit belastet.