Versichertenkarte

Barmer: Kein Retaxrisiko wegen eGK

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Berlin -

Seit gestern werden in den Apotheken Rezepte eingelöst, die auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt wurden. Zu erkennen sind diese Verordnungen an der neuen zehnstelligen Versichertennummer, die mit einem Buchstaben beginnt. Außerdem wird in der Praxis kein Gültigkeitsdatum mehr aufgedruckt. Rezepte, die noch die alten Daten enthalten, sind vorerst uneingeschränkt gültig.

Wie ein Sprecher der Barmer GEK erklärt, gibt es für die Apotheken keinerlei Retaxrisiko im Zusammenhang mit der Einführung der eGK. Denn die alte Versichertenkarte ist zwar seit 1. Januar ungültig, kann aber in der Praxis vorerst weiter verwendet und zu Abrechnungszwecken eingelesen werden.

Voraussichtlich Ende September endet die zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ausgehandelte Übergangsfrist.

Dass ein Patient ohne gültige eGK nur privatärztlich behandelt werden darf, ist laut Barmer-Sprecher nicht richtig: Das sogenannte Ersatzverfahren habe mit der Einführung der neuen Versichertenkarte nichts zu tun, sondern sei vielmehr für Fälle gedacht, in denen der Patient seinen Versicherungsschutz nicht nachweisen kann. Ist etwa die Versichertenkarte verloren gegangen, kann sich der Patient behandeln lassen und muss innerhalb von zehn Tagen eine Ersatzbescheinigung vorlegen. Anderenfalls muss er die Kosten selbst tragen.

Derweil bringt die DAK ein neues Datum ins Spiel: Bis Ende März würden keine Rezepte beanstandet, die noch die alten Versichertendaten enthielten, sagt ein Sprecher. Auf welcher rechtlichen Grundlage die Fachabteilung diesen Stichtag gewählt hat, war zunächst nicht zu erfahren.

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