Die Apotheken stehen einmal mehr als Krisengewinnler in der Coronapandemie da: 280 Millionen Euro haben sie bisher vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate erhalten – dabei sei wohl knapp die Hälfte der Zertifikate unnötigerweise ausgestellt worden, so die Welt am Sonntag.
Mehr als 37 Millionen Impfzertifikate haben die Apotheken nach Angaben der Abda seit Mitte Juni ausgestellt – erst für 18, dann für 6 Euro pro Stück. Wie viele davon Erst- und wie viele Zweitimpfungszertifikate sind, kann jedoch niemand sagen. Denn diese Zahlen wurden schlicht nicht erhoben. Unterm Strich zahlte das BAS aber bisher 280 Millionen Euro aus – eine Summe, die dafür stehe, „wie verschwenderisch in der Krise immer wieder mit Steuergeldern umgegangen wurde“. Viele der von den Apotheken ausgestellten Zertifikate hätte es nämlich nicht gebraucht, zumindest bisher.
Denn eigentlich ist nur das zweite Zertifikat entscheidend – als vollständig immunisiert gilt man zwei Wochen nach der zweiten Impfung. Ein Erstimpfungszertifikat ist damit eigentlich obsolet, räumt auch die EU-Kommission ein. Es werde aber trotzdem genauso mit Steuergeld vergütet wie das zweite Zertifikat, kritisiert die Welt am Sonntag. Die Ausstellung werde aber trotzdem in der Regel nur dann unterlassen, wenn der Kunde das explizit ausdrückt. „Wünscht der Patient nur die Ausstellung des Impfzertifikates für die zweite Impfung, stellt die Apotheke auch nur für diese Impfung das Zertifikat aus“, wird die Abda zitiert.
Dass sie sich an unnötig gezahlten Steuergeldern bereichern würden, will aber auch die Welt am Sonntag den Apotheken nicht vorwerfen. Ihnen sei „schwerlich ein Vorwurf zu machen“, heißt es da. „Sie halten sich an das, was der Gesetzgeber formuliert hat.“
Tatsächlich steht nicht nur in der entsprechenden EU-Verordnung, dass „für jede Impfung, jedes Testergebnis und jede Genesung“ ein gesondertes Zertifikat anzufertigen ist, sondern – zumindest theoretisch – hat das Zertifikat zur Erstimpfung auch eine Existenzberechtigung: Denn es gibt vereinzelt Länder wie Kroatien, laut deren Einreisebestimmungen die Erstimpfung unter bestimmten Voraussetzungen einen Test ersetzen kann. Auch in Österreich galt das bis Mitte August.
Außerdem, so die Abda, sei die Impfdokumentation nur mit beiden Zertifikaten vollständig. Auch das könnte mehr als nur eine rein theoretische Bedeutung erlangen: Nur wenn beide Zertifikate hinterlegt sind, könnten beispielsweise Kreuzimpfungen überprüft werden, die wiederum von verschiedenen Staaten unterschiedlich anerkannt werden. „Einige Staaten haben bereits angekündigt, dass alle Impfzertifikate bei der Einreise vor- gelegt werden müssen“, wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zitiert. Innerhalb der EU habe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt – Kreuzimpfungen werden anerkannt. Allerdings soll die CovPass-App als Impfnachweis auch in Ländern außerhalb der EU anerkannt werden, neun seien es bisher, darunter Norwegen, Island, die Schweiz, die Ukraine und die Türkei.
Für Menschen, die erst mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria und dann mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurden, könnte das relevant werden – und umgekehrt auch für andere Reisende: Nämlich dann, wenn das Zielland eine Kreuzimpfung nicht anerkennt und dann nachgewiesen werden muss, welche Impfung die erste war. In den USA beispielsweise ist Vaxzevria nicht zugelassen. Sollte die Impfung nicht anerkannt werden, könnte das für Einreisewillige ein Problem darstellen. Auch das ist noch hypothetisch, dahingehende Regelungen wurden noch nicht erlassen – bisherige Äußerungen würden aber in diese Richtung deuten.
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