Versandapotheken

Opiumtinktur für 2 Cent ohne Rezept

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Berlin -

Im Rx-Geschäft haben Versandapotheken den Nachteil, immer erst auf das Rezept warten zu müssen. Bestimmte Wirkstoffe und Produktgruppen dürfen überhaupt nicht verschickt werden. Umso erstaunlicher ist ein aktueller Fall, bei dem die Rezeptursubstanz eines Betäubungsmittels (BtM) ohne Rezept ausgeliefert wurde.

Der Apotheker staunte nicht schlecht, als eine Kundin hartnäckig ihre Opiumtinktur verlangte, ohne ein Rezept vorzulegen. Im Internet habe sie das Produkt einfach so erhalten, behauptete die Kundin. Warum denn der Apotheker jetzt so einen Aufstand mache? Das erklärte der Apotheker und brachte der Kundin auch die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes nahe.

Die meisten Versandapotheken weisen ohnehin darauf hin, dass sie grundsätzlich keine BtM verschicken dürfen. Apothekenrechtliche Ausnahmen gibt es für die teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid sowie für Notfallkontrazeptiva. Doch der Weltpostvertrag verbietet generell den Postversand von BtM. Versender dürften also höchstens mit eigenem Personal oder spezialisierten Kurierdiensten ausliefern – woran aber anscheinend kein Interesse besteht.

In diesem Fall stellte der Apotheker seinerseits Nachforschungen an: Er besorgte sich einen Lieferschein der Versandapotheke. Tatsächlich hatte diese die Rezeptursubstanz „Tinctura Opii normata“ an die Kundin verschickt – ohne Rezept.

Die Opiumtinktur ist auf der Rechnung mit 2 Cent veranschlagt, zuzüglich der Versandkosten wurden 4,50 Euro gefordert. Das wäre zusätzlich ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) – in diesem Fall das geringste Problem. Das Angebot der Versandapotheke war vorübergehend sogar bei Preisvergleichsportalen zu finden.

Dem Inhaber der Versandapotheke zufolge handelt es sich um ein Versehen. Die Substanz sei normalerweise gar nicht gelistet und nur versehentlich für wenige Stunden im Webshop gelandet. In der Datenbank sei die Substanz nicht als Betäubungsmittel gekennzeichnet gewesen. Der Verkaufspreis von 2 Cent stützt seine Sicht zumindest. Trotzdem wird er jetzt erklären müssen, warum die Rezeptursubstanz trotz interner Kontrollen auch noch verschickt wurde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist nach eigenen Angaben schon gegenüber dem Versender aktiv geworden. Aktuell sind die Angebote jedenfalls nicht mehr im Netz zu finden, weder auf der Seite der Versandapotheke, noch bei dem Vergleichsportal.

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