Doppelabrechnung

Vermutungs-Retax: Barmer knickt ein Carolin Ciulli, 25.09.2024 13:39 Uhr

Fehler der Praxis: Die Barmer zieht die Retaxation wegen der Vermutung einer Doppelabrechnung zurück. Foto: nmann77/stock.adobe.com
Berlin - 

Die Einführung des E-Rezepts in den Arztpraxen lief mitunter holprig – und es kam vor, dass Patientinnen und Patienten ein und dieselbe Verordnung auf Muster-16 sowie auf elektronischem Weg erhielten. In der Erlen-Apotheke entstand dadurch eine Doppelabrechnung, die die Barmer retaxierte – jetzt rudert die Kasse zurück.

Die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS), die für die Barmer die Rezepte kontrolliert, beanstandete die doppelte Abgabe von Naproxon. Als Korrekturgrund wurde „vermutete Doppelabrechnung Papierrezept – E-Rezept“ angegeben. Inhaber Jörg Preininger aus Möckern ärgerte sich über diese Vermutung und wollte die Retaxation nicht auf sich sitzen lassen.

Doppel-Verordnungen in Einführungsphase

Die Apotheke sei in diesem Fall nicht prüfpflichtig, argumentierte er. Ob es sich um ein doppelt ausgestelltes Rezept handele, sei nicht nachvollziehbar. Der Fehler liege bei der Arztpraxis. Das sieht auch die Barmer so: „Technische Probleme bei der Einführung des E-Rezepts haben dazu geführt, dass Ärzte Rezepte nicht nur digital, sondern vereinzelt auch auf Papier ausgestellt haben“, argumentiert ein Sprecher der Kasse. „Damit sollte sichergestellt werden, dass die Patienten die benötigten Arzneimittel schnellstmöglich erhalten.“

Deshalb sei es möglich, dass Arzneimittel doppelt ausgegeben und damit abgerechnet wurden, sagt er. Es handele sich um Einzelfälle hauptsächlich aus der Umstellungsphase auf das E-Rezept. Aber: „Mit Blick auf den verantwortungsvollen Einsatz von Versichertengeldern sind Krankenkassen dazu angehalten, den Ursachen einer mutmaßlichen doppelten Abrechnung nachzugehen.“

Barmer: E-Rezept etabliert

Im Fall von Preininger zieht die Kasse die Retaxation zurück: Sie könne „in diesem Fall zurückgenommen werden“, sagt der Sprecher. Dabei handele es sich jedoch nicht um eine pauschale Aussage. „Wir betrachten potenzielle Retaxationen immer im Einzelfall.“ Da sich die digitale Verordnung aber inzwischen etabliert habe, sei nicht davon auszugehen, dass Doppelverordnungen und damit ein möglicher zusätzlicher Kontrollaufwand für Apotheken noch eine nennenswerte Rolle spielten.