Verbraucherschützer

Apotheken sollen Engpässe protokollieren APOTHEKE ADHOC, 23.08.2016 15:13 Uhr

Berlin - 

Monate lang andauernde Lieferschwierigkeiten bei Medikamenten sind in der Apotheke keine Seltenheit. Mitunter müssen Patienten bereits auf andere Präparate ausweichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert daher eine gesetzliche Meldepflicht für die Hersteller – und eine genaue Dokumentation der Probleme durch die Apotheken.

Bisher können Hersteller freiwillig Defekte melden. Das sollte sich nach Ansicht des VZBV aber ändern: „Die Meldung der Hersteller über Lieferengpässe gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss verpflichtend eingeführt werden“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG).

Weiter heißt es: „Gleichermaßen sollten Apotheken entsprechende nicht verfügbare Medikamente protokollieren sowie entsprechende alternative Abgaben erfassen, damit die Versorgungsrelevanz von Lieferengpässen eingeschätzt werden kann.“ Nach den Vorstellungen des VZBV soll das BfArM in „regelmäßigen Abständen“ über Lieferengpässe berichten.

Darüber hinaus sollen Krankenhausapotheken Einzelimporte begrenzt auch ohne konkrete Verordnung vorbestellen können. Das sei eine „wichtige Weichenstellung, um Versorgungsengpässen mit Arzneimitteln vorzubeugen.“

Außerdem ist der VZBV für eine anteilige Kostenübernahme von OTC-Arzneimitteln durch die Kassen. „Insbesondere für Chroniker stellen die privat zu tragenden Kosten für OTC-Arzneimittel eine teilweise finanzielle hohe Belastung dar, wodurch sich verstärkt sogenannte 'Tafeln' mit der Thematik beschäftigen und auch verschiedene andere Einrichtungen bereits auf die entstandene Problematik hingewiesen haben“, so der VZBV.

Allerdings sollen die Kosten nicht kategorisch übernommen werden, sondern die Hersteller müssen den Nutzen ihrer Präparate nachweisen. „Bei bestimmten Indikationen wäre eine Neuregelung über die bestehende äußerst begrenzte Ausnahmeliste für nicht verschreibungspflichtige Medikamente hinaus, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, vorteilhaft.

Keinesfalls müssen hieraus zwingend Kostensteigerungen für die GKV entstehen, da OTC-Arzneimittel teilweise anstelle von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verordnet werden können und diese in der Regel einen geringeren Abgabepreis haben“, so der VZBV.

Patienten sollen laut Verbraucherzentrale außerdem bei Rabattarzneimitteln nichts mehr zuzahlen müssen. Bislang entscheiden die Kassen, ob und in welcher Höhe sie die Zuzahlungskosten erlassen. „Rabattverträge waren in den vergangenen Jahren für Patienten vielfach ein besonderes Ärgerthema, da in der Folge vielfach ihre Medikation umgestellt werden musste oder private Aufzahlungen zu leisten waren“, heißt es.

Bei neuen Arzneimitteln sollen die Ausnahmebestimmungen enger gefasst werden: Die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro sei „deutlich zu hoch veranschlagt“ und werde nur in seltenen Ausnahmefällen zu Einsparungen führen, so der VZBV. „Ein Wert von höchstens 50 Millionen Euro sollte angesetzt werden, um das gesetzte Ziel der Kostenbegrenzung zu erreichen.“

Außerdem sollte eine späte Nutzenbewertung eingeführt werden: „Studien zur Wirksamkeit unter Alltagsbedingungen müssen langfristig zu einer rationalen Marktregulierung und Preisbildung beitragen.“