Die Belieferung von Rezepten zu Lasten der Ersatzkassen bleibt vorerst für Apotheken erleichtert: Bis Ende Juni werden die zusätzlichen Kosten für Arzneimittel aufgrund der Lieferengpässe unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin übernommen.
Der Ersatzkassenverband vdek verlängert die Abgabeerleichterungen und Kostenübernahmeregelungen bis zum 30. Juni. Diese finden Anwendung im Falle eines Versorgungsengpasses, wenn keine Versorgung zu den Bedingungen des Arzneiversorgungs-, Rahmenvertrags und der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung möglich ist.
Das kann der Fall sein, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
Wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, dann übernehmen die Ersatzkassen die Kosten für Arzneimittel über Festbetrag, Ware gemäß MedBVSV (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung), die Rezepturherstellung auf einem Fertigarzneimittelrezept nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin und Einzelimporte ohne Vorabgenehmigung.
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