Botendienst nur bei Bedarf – wenn überhaupt

vdek: Apotheken nach Leistung bezahlen

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Berlin -

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV). Die Vergütung der Apotheken sollte „leistungsgerecht“ erfolgen. Und Botendienste wollen die Ersatzkassen wenn überhaupt, dann nur noch in begründeten Einzelfällen bezahlen.

Der vdek hatte sich in seinem Magazin über das Botendienst-Honorar der Apotheken beschwert. Auf Nachfrage konkretisiert der Verband gegenüber APOTHEKE ADHOC seine Kritik: „Das Sozialgesetzbuch V bestimmt, dass die Leistungen der GKV dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen müssen. Das heißt, sie müssen notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.“ Die Selbstverwaltung gestaltee dieses Wirtschaftlichkeitsgebot in der Regel selbst aus, zum Beispiel in Richtlinien und Verträgen.

Für den Botendienst sei genau das gesetzlich nicht vorgesehen, kritisiert der vdek weiter. Im SGB V sei für die Apotheken lediglich eine Abrechnungsmöglichkeit verankert worden, „ohne dass konkretisiert wird, wann die Versicherten einen Anspruch darauf haben oder dass der Selbstverwaltung aufgegeben würde, das Nähere im Sinne einer wirtschaftlichen Versorgung dazu zu regeln“.

Eine interne Analyse hat ergeben, dass die Apotheken 3,9 Prozent der zu Lasten der abgegeben Arzneimittel per Botendienst ausgeliefert wurden. Allerdings gibt es laut vdek sehr markante Ausreißer nach oben: So sollen 24 Apotheken für ein Viertel der Ausgaben verantwortlich sein. Und bei den fünf Spitzenreitern liege die Quote durchschnittlich bei 17 Prozent. Nachfragen zu diesen Zahlen lässt der vdek offen, weitere Statistiken oder Hintergründe zu den bereits publizierten Zahlen sollen vorerst nicht veröffentlicht werden.

Auf Grundlage der Zahlen fordern die Ersatzkassen, die mit de Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) festgeschriebene Vergütung von 2,50 pro Botendienst wieder zu streichen. „Die sehr unterschiedliche Abrechnung durch die Apotheken unterstreicht, dass es konkretisierende Regelungen braucht, damit der Botendienst wenn überhaupt zulasten der GKV auf notwendige Fälle beschränkt wird und damit dauerhaft zum Leistungsumfang der GKV gehören kann“, so der vdek-Sprecher.

Doch damit nicht genug: Aus Sicht der Ersatzkassen wäre es geboten, „die Arzneimittelpreisverordnung zu überarbeiten und zu modernisieren, um eine insgesamt leistungsgerechte Vergütung der Apotheken unter Berücksichtigung aller Bestandteile der pharmazeutischen Leistungen (so gegebenenfalls auch eines Botendienstes) zu erreichen“. Das sei der beste Garant für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. Die zunehmende Digitalisierung im Verordnungs- und Abrechnungsprozess von Arzneimitteln mache diese Forderung noch dringender.

Schon in ihrem Beitrag im Mitgliedermagazin hatten die beiden Mitarbeiterinnen aus der Abteilung ambulante Versorgung die Befürchtung geäußert, dass mit Einführung des E-Rezepts der Botendienst noch stärker genutzt werde. Überhaupt sehen die Kassen hier den Fehlanreiz, dass sich für Apotheken der Botendienst desto mehr lohnt, je häufiger die Leistung abgerechnet wird.

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