In der St. Morus-Apotheke in München, versorgt Selin Welt ein neunjähriges Kind, das mit dem Down-Syndrom geboren wurde. Der behandelnde Arzt hatte eine bestimmte Margarine zur Nahrungsergänzung des Kindes verordnet, aber die Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme. „Wir haben mehr als drei Monate auf eine Genehmigung gewartet“, so die Inhaberin. Nach einem ewigen Hin und Her bekam der Vater des Kindes einen Anruf von der Krankenkasse. „Die Frage, die ihm zur Erkrankung seines Kindes gestellt wurde, ließ ihn entsetzt und sprachlos zurück“, so Welt.
Zu den Stammkunden der St. Morus-Apotheke gehört auch ein neunjähriges Kind, welches mit Trisomie 21 geboren wurde. Die Ursache der Chromosomenanomalie, liegt in einer Besonderheit an den Erbanlagen des betroffenen Menschen und begleitet die betroffene Person ein Leben lang. Um das Kind optimal versorgen zu können, verschrieb der behandelnde Arzt eine spezielle Margarine zur Nahrungsergänzung. „Die Margarine wurde verordnet, weil es die Einzige ist, die das Kind verträgt“, erklärt Welt.
Auf die Genehmigung zur Kostenübernahme der AOK wartet die Apothekerin mehr als drei Monate. „Es war ein einziges Hin und Her per Mail zwischen der Kasse und uns“, erklärt sie. „Das Kind und seine Eltern haben es ohnehin nicht leicht, es müssen viele Dinge beachtet werden, zudem hatte der kleine Patient gerade eine Herzoperation hinter sich.“
Doch was dann folgte, verschlug allen die Sprache: „Der Vater des Kindes bekam einen Anruf von einer Mitarbeiterin der AOK. Sie fragte ihn allen Ernstes, wann das Down-Syndrom denn heile“, so Welt. „Er war daraufhin einfach fassungslos.“ Dass nicht jedermann wisse, was es mit der Erkrankung genau auf sich hat, dafür habe sie Verständnis: „Aber eine Krankenkassenangestellte? Sie sollte doch wissen, um was es sich handelt.“
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