Valsartan: Jetzt wird retaxiert Carolin Ciulli, 29.05.2019 09:57 Uhr
Nach dem Rückruf von Valsartan-haltigen Generika im vergangenen Sommer mussten Ärzte und Apotheker die Versorgung der Patienten sichern. Trotzdem gibt es jetzt Retaxationen. Die IKK Gesund Plus hat eine Apotheke in zwei Fällen in Regress genommen. Der Grund: Nichteinhaltung der Rabattverträge.
Ab Juli riefen in mehreren Runden so ziemlich alle Hersteller ihre Valsartan-Präparate zurück. Zwischenzeitlich war Valsacor von TAD erhältlich, allerdings nur in der Stärke à 80 mg. Eine Apotheke gab statt der verschriebenen Packung à 160 mg die noch vorhandene Ware ab. Die Rezepte seien nach ärztliche Rücksprache handschriftlich geändert worden, sagt der Apotheker. Die geforderte Begründung wurde ebenfalls auf dem Rezept vermerkt. Neu angefordert wurden die Verordnungen nicht. „Wir hatten nach ärztlicher Rücksprache das zu dem Zeitpunkt einzig verfügbare Präparat abgegeben.“
Doch die zwei Verordnungen aus Juli 2018 kamen jetzt zurück. Retaxgrund sei Nichteinhaltung der Rabattverträge gewesen, so der Apotheker. Alle drei Rabattpartner seien jedoch zuvor zurückgerufen worden und nicht verfügbar gewesen. Die IKK forderte jeweils rund 19 Euro zurück. Der Verkaufspreis lag bei 21 Euro. Der Apotheker ist enttäuscht. Er habe erwartet, dass die Kassen etwas Rücksichtnahme bezüglich der Mehrarbeit der Apotheken beispielsweise wegen der Patientenaufklärung zeigten.
Die IKK verteidigt ihr Vorgehen: Bei der Rezeptprüfung von Verordnungen von Sartanen gehe man „sensibel“ vor. „Wenn die Sonderkennzeichen gesetzt sind, geht das Rezept sicher bei uns durch“, sagt ein Sprecher. Selbst wenn die Begründung handschriftlich vermerkt sei, werde nicht retaxiert. Habe eine Apotheke beides nicht getan, werde sie telefonisch kontaktiert, bevor retaxiert werde. „Manche Kassen verlangen eine Rückmeldung über den Arzt, das tun wir nicht.“ Der IKK-Sprecher empfiehlt, dass der Apotheker auf die Kasse zur nochmaligen Prüfung zukommen solle. „Bei Sartanen entscheiden wir sehr wohlwollend.“
Auch aus anderen Kammerbezirken sind bereits Valsartan-Retaxationen bekannt. In der Regel geht es hier jedoch um Fälle, bei denen die Apotheker die Sonder-PZN vergessen hatten. Auch hier zeigen sich die Kassen wohl in den meisten Fällen kulant und lassen eine Heilung zu. Einen Fall soll es geben, in dem sogar retaxiert wurde, obwohl das Rabattarzneimittel abgegeben wurde; dabei dürfte es sich aber wohl um einen Fehler des Prüfzentrums gehandelt haben.
Das Risiko, dass Retaxationen ins Haus flattern, wird wohl noch eine Weile bestehen: Valsartan-Generika sind seit dem Skandal um verunreinigte Wirkstoffe im vergangenen Jahr knapp. Fast alle Hersteller waren betroffen und mussten ihre Ware reihenweise vom Markt nehmen. Zunächst waren nur noch Mylan und TAD lieferfähig; beide Firmen hatten die Substanz nicht beim betroffenen chinesischen Lieferanten bezogen; bei Aurobindo waren nur bestimmte Chargen von den Rückrufen betroffen. Trotzdem ist Valsartan nach wie vor die Nummer 2 unter den AT1-Antagonisten.
Zuletzt war nur noch Valsacor erhältlich; Ende April konnte TAD aufgrund der gestiegenen Nachfrage teilweise nicht liefern. So blieb nur der Originalhersteller Novartis. Auch aktuell ist Diovan die einzige Alternative. Hier müssen sich die Kunden aber auf hohe Aufzahlungen einstellen. Inklusive der gesetzlichen Zuzahlung müsste der Patient beispielsweise bei der N3-Packung mit 80 mg Wirkstoff 76 Euro aus eigener Tasche zahlen. Apotheker Gunnar Müller schickte einen Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und forderte ihn auf, für eine „schnelle und unkonventionelle Regelung“ zu sorgen.
Die Hersteller wurden nach dem dem Valsartan-Skandal im Sommer 2018 von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zuletzt aufgefordert, ihre Herstellungsprozesse bei Sartan-haltigen Arzneimitteln zu überprüfen, um Nitrosamin-Verunreinigungen auszuschließen. Den Unternehmen wurde eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt. In diesem Zeitraum sollen sie alle erforderlichen Änderungen vornehmen, die die Einhaltung der vorübergehend geltenden strikten Grenzwerte für Nitrosamine gewährleisten.