Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Doch welche Folgen hat das für die Apotheke? Im APOTHEKE ADHOC Webinar am kommenden Donnerstag (6. Oktober) können sich Apotheken bei Experten rund um das Thema informieren und wertvolle Tipps erhalten.
Das Urteil kam überraschend: Denn eigentlich ging es in dem Streit um die Frage, ob ein Betriebsrat ein Initiativrecht für bestimmte betriebliche Maßnahmen wie die elektronische Arbeitszeiterfassung hat. Ein einziger Satz sorgte dann für Wirbel: „Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sei jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.“
Welche Folgen entstehen daraus für die Apotheke und die Zeiterfassung des Teams? Darum soll es im APOTHEKE ADHOC Webinar am 6. Oktober um 20 Uhr gehen. Die Rechtsanwälte Daniel Roth und Fabian Virkus von der Treuhand Hannover wollen Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Apotheken aufklären. Christian Popien von No-Q gibt praktische Tipps zur digitalen Personalplanung und Zeiterfassung mit auf den Weg.
Interessent:innen können sich kostenlos registrieren und live dabei sein! Natürlich gibt es ausreichend Zeit für Fragen. Im Anschluss an die Live-Ausstrahlung steht das gesamte Webinar allen registrierten Teilnehmer:innen zum Nachstreamen im On-demand-Bereich zur Verfügung.
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