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Kein Wartezimmer-TV für Apotheken

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Berlin -

In Arztpraxen darf nicht für einzelne Apotheken geworben werden. Die Wettbewerbszentrale hat nun auch gegen das Wartezimmer-TV des Anbieters www.regionale-werbung.de geklagt und vom Landgericht Limburg Recht bekommen. Künftig darf die Werbeagentur weder im Wartezimmer-TV für Apotheken werben noch Apothekern eine solche Werbung anbieten.

Die Werbeagentur gestaltet ein Programm mit Praxisleistungen des Arztes und Informationssendungen. Eingebettet ist das „regionale Gesundheitsfenster“, in dem „ausgewählte Anbieter des regionalen Gesundheitsmarktes“ empfohlen werden.

Durch die Einbettung der Werbung in das Programm des Arztes werde der Eindruck erweckt, die Empfehlung der Apotheke erfolge exklusiv durch den Arzt, kritisierten die Richter. Der Arzt könne tatsächlich über sein Vetorecht beeinflussen, welche Werbeeinblendungen in seiner Praxis liefen. Die Spots führten dazu, dass Patienten eine bestimmte Apotheke aufsuchten. Abreden und Handlungen, die auf eine bevorzugte Zuführung von Patienten hinausliefen, seien jedoch nach dem ApoG untersagt.

Ursprünglich war jede Branche nur ein einziges Mal vertreten. Dies wurde inzwischen geändert: „Ausnahme: z.B. Apotheken“ heißt es jetzt auf der Internetseite der Werbeagentur. Das ändert den Richtern zufolge jedoch nichts an der Unzulässigkeit der Werbung: Nach wie vor stünden nur acht Sendeplätze zur Verfügung, sodass nicht allen Anbietern ein Sendeplatz zur Verfügung stehe.

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