Update: Neuer BKK-Hilfsmittelvertrag Nadine Tröbitscher, 02.10.2024 09:47 Uhr
Zum 1. Oktober ist der neue BKK-Hilfsmittelvertrag in Kraft getreten. Der einheitliche und bundesweite Vertrag hält verschiedene Neuerungen bereit.
Apotheken müssen dem Vertrag nicht erneut beitreten. So wird unter anderem der Vertragsumfang um apothekenübliche Hilfsmittel erweitert, denn diese waren bislang nicht vereinbart. Für sie entfällt die Präqualifizierung.
Außerdem wurde die Struktur der Anlagen modifiziert. Dabei wurden die angepassten und neu geschaffenen Präqualifizierungsbereiche berücksichtigt. Die Anlagen sind nicht mehr fortlaufen nummeriert, sondern orientieren sich an den apothekenüblichen Versorgungsbereichen.
Außerdem sind neue Versorgungsbereiche hinzugekommen:
Anlage 17 B: Kompressionsversorgung für den Arm (Rund- und Flachstrick)
Anlage 20 E: Sitzringe
Anlage 99 C: Erektionsringe
Anlage 99 D: Vakuum-Erektionssysteme
Anlage 99 E: Vaginaltrainer
Anlage 99 I: Läuse- und Nissenkämme
Anlage 99 K: Schutzringe für Brustwarzen
Ergänzende Beitritte zu den neuen Versorgungsbereichen oder Kündigungen von bestehenden Vertragsanlagen sind nur über den OVP-Vertragsassistenten möglich. Sind Apotheken dem Vertrag nicht beigetreten, können die Kassen retaxieren. nachträgliche Genehmigung wird in diesen Fällen abgelehnt.
Die bisher geltenden Vertragsinhalte, wie beispielsweise Genehmigungsfreigrenze, sind weiterhin gültig. Vertraglich vereinbarte Hilfsmittel sind bis zu einem Nettoabgabepreis in Höhe von 250,00 Euro genehmigungsfrei und können mit der Kasse abgerechnet werden. Alle Hilfsmittel, die nicht geregelt sind, unterliegen weiterhin der Genehmigungspflicht.