In der Regel wird von Oktober bis Mitte Dezember gegen Grippe geimpft. Mehr Geld gibt es für die Apotheken aber erst seit dem 1. Januar 2025. Die Erhöhung um 40 Cent ist nur eine Anpassung bei der Vergütung von Grippeimpfungen, die die Schiedsstelle beschlossen hat. Ab April sinkt die Pauschale für das Verwurfrisiko. Das hat Einfluss auf das Bestellverhalten.
Apothekerinnen und Apotheker dürfen Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe impfen. Dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erhalten für die Impfleistung (Durchführung und Dokumentation) seit Jahresbeginn 1,40 Euro. Damit erhöht sich das Honorar um 40 Cent.
Die pauschale Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen, wozu beispielsweise das Verbrauchsmaterial gehört, bleibt mit 40 Cent unverändert.
Die nächste Anpassung findet zum 1. April statt. Denn dann wird die Pauschale für das Verwurfrisiko gekürzt. Apotheken erhalten ab dann nur noch 30 Cent. Bis 31. März 2025 liegt die Pauschale bei 1 Euro. Dies könnte Einfluss auf das Bestellverhalten der Apotheken nehmen. Denn es muss das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Werden Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/26 bestellt, sind auch Einzelpackungen bei der Bestellung zu berücksichtigen.
Abgerechnet wird über den Sonderbeleg – noch. Denn ab dem 1. April soll die Abrechnung ausschließlich elektronisch erfolgen. Dann werden auch weiterhin Sonderkennzeichen verwendet, aber nicht mehr für den ausgeeinzelten Impfstoff. Stattdessen sind Sonderkennzeichen und PZN des konkreten Impfstoffs zu verwenden.
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