Apothekerin lässt ABDA den Vortritt APOTHEKE ADHOC, 10.11.2016 14:06 Uhr
Die Herz-Apotheke am Siegbogen beendet ihre Unterschriftenkampagne gegen den Rx-Versandhandel. Der Grund ist die Ankündigung der ABDA, selbst in dieser Richtung aktiv zu werden. „Wir stoppen unsere Aktion, um Kräfte zu bündeln“, so Apothekerin Julia Eckardt, die schon seit einer Woche Listen in ihrer Apotheke ausliegen hat und diese auch Kollegen zur Verfügung gestellt.
Anfang Dezember will die ABDA nun nachziehen, ein genauer Termin steht noch nicht fest. Auch der Wortlaut des Schreibens wird derzeit noch erarbeitet, heißt es. Einem Sprecher zufolge soll es aber vor allem um den Erhalt der wohnortnahen Versorgung gehen. Ein Rx-Versandverbot wird demnach nicht explizit gefordert. Auf diese Weise verschafft sich die ABDA – je nach weiterem Verlauf der politischen Entwicklung – mehr Bewegungsfreiheit.
Eckardt will dieses Vorhaben nicht mit einer parallelen Aktion stören. Dennoch hätte sie sich gewünscht, dass die ABDA schneller reagiert. „Wir haben keine Zeit, Gröhe braucht Rückendeckung.“ Bei ihr hätten sich zwar einige Kollegen, aber niemand von der ABDA oder ihrem Landesapothekerverband gemeldet. Allerdings hatte sie ihre Aktion wiederum nicht vorab abgestimmt.
Kein Verständnis hat sie für Kollegen, die jedwede Unterschriftenaktion schon vor Beginn schlecht reden, weil sie sie mit der von 2004 verglichen: „Was man dabei vergisst ist, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) damals mit Unterschriften von einem Vorhaben angebracht werden sollte, man heute aber das BMG bei einem Vorhaben unterstützen würde.“
Eckardt hatte ab Anfang vergangener Woche zunächst ihre Stammkunden unterschreiben lassen: „Ja, ich bin für den Erhalt der wohnortnahen Apotheke in der jetzigen Form.“ Auf dem Flyer wird kurz über das EuGH-Urteil informiert, wonach ausländische Versandapotheken nicht mehr an die Arzneimittelpreisbindung gebunden sind.
„Damit werden ausländische Versandapotheken gegenüber allen inländischen Apotheken massiv bevorteilt.“ Versandapotheken nähmen aber „weder am Notdienst teil, noch fertigen sie Rezepturen an und liefern keine Arzneimittel nach dem Betäubungsmittelgesetz“, heißt es weiter.
Das Urteil habe auch aber auch Konsequenzen für die Kunden, etwa „einen massiven Rückgang an wohnortnahen Apotheken“, einen massiven Stellenabbau und damit verbunden Serviceverlust in den lokalen deutschen Apotheken, auch werde das heutige Notdienstsystem infrage gestellt. Eckardt hatte auf ihrem Flyer nicht nur den Erhalt der wohnortnahen Apotheke in der jetzigen Form gefordert, sondern auch ein komplettes Verbot für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“