Der Deutsche Handelsverband (HDE) hat dem Bundesumweltministerium eine freiwillige Gebühr für Plastiktüten vorgeschlagen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt und der Verbrauch von Tüten reduziert werden. Ministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) hat den Vorschlag positiv aufgenommen. Aber der HDE benötigt die Unterstützung weiterer Verbände, um die Vereinbarung umzusetzen. Auch die Apotheker sind gefordert.
Der HDE hat dem Ministerium eine Vereinbarung vorgeschlagen, die vorsieht, dass Einzelhändler eine freiwillige Gebühr für die Kunststoffbeutel erheben können. Ob und wie viel Kunden für eine Tüte bezahlen, soll jedes Geschäft dabei selbst bestimmen dürfen. Der Betrag soll nach Plänen des HDE schon ab April erhoben werden. In einem Gespräch am vergangenen Mittwoch erklärte Hendricks, dass sie den Vorschlag des Verbands weiterhin unterstütze.
Damit die Vereinbarung umgesetzt werden kann, sei jedoch erforderlich, dass weitere Branchen den Einzelhandel unterstützen, sagt Stephan Rabl, Referent für Umweltpolitik beim HDE. „Unsere Mitglieder allein könnten die vereinbarte Menge eingesparter Tüten nicht erreichen“, erklärt er. Daher hofft er, dass sich beispielsweise auch die Apotheker beteiligen.
Hendricks habe einen Entwurf der Vereinbarung an mehrere Verbände geschickt, sagt Rabl. Bis zum 19. Februar sollen die Vertreter dem Ministerium mitteilen, ob sich mindestens 80 Prozent ihrer Mitglieder verpflichten wollen, freiwillig von Kunden eine angemessene Gebühr für Tüten zu verlangen.
Sollten sich nicht genug Verbände der Vereinbarung anschließen, wird der HDE den Entwurf überarbeiten und den Vertretern erneut vorlegen. Dann würde sich die Einführung der Tütengebühr verzögern, sagt Rabl. Um die EU-Richtlinie in Deutschland umzusetzen, könnte Hendricks auch eine Steuer oder Abgabe für die Tüten einführen. Für die Händler würde das bedeuten, dass die erhobenen Gebühren nicht ihnen, sondern der Staatskasse zufließen. Das will der HDE mit der Vereinbarung verhindern.
In jedem Fall muss die Richtlinie bis Oktober auf nationaler Ebene rechtlich umgesetzt werden. Bereits im April 2015 hatte die EU festgelegt, dass der Plastiktütenverbrauch gesenkt werden soll. Jeder EU-Bürger soll ab 2020 pro Jahr nur noch maximal 90 Kunststoffbeutel verbrauchen; ab 2026 sogar nur noch 40. Die Regelung bezieht sich auf dünne, leichte Tüten, die auch in Apotheken verwendet werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, können Mitgliedsstaaten zwischen zwei Optionen wählen: Entweder legen sie eine verbindliche Höchstmenge für den jährlichen Plastiktütenverbrauch pro Kopf fest, die mit freiwilligen Maßnahmen eingehalten wird – oder sie führen eine Abgabe oder Steuer für Plastiktüten ein.
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