Apothekentüten: Gebühr oder Steuer Maria Hendrischke, 03.02.2016 14:57 Uhr
Plastiktüten sollen kostenpflichtig werden, um den Verbrauch zu senken. Schon ab April könnten Apotheker Kunden zur Kasse bitten. Ob eine Gebühr erhoben wird und wie hoch sie ausfällt, soll jedes Geschäft selbst bestimmen dürfen – wenn es nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) geht.
Das HDE diskutiert heute mit Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) über eine freiwillige Gebühr für Plastiktüten. Wird der Vorschlag akzeptiert, können Einzelhändler selbst entscheiden, ob sie ihre Kunden für die Tüte zahlen lassen wollen und wie hoch dieser Betrag ausfallen soll.
Einen Entwurf dieser Vereinbarung hat der Verband bereits Vertretern der Handelsbranchen vorgelegt. Laut Stephan Rabl, Referent für Umweltpolitik beim HDE, haben bereits einige Branchen die Vorlage unterzeichnet. Sie haben sich so selbst verpflichtet, eine Gebühr für die Kunststoffbeutel zu verlangen. Wenn Hendricks den Entwurf des Verbands ohne Änderungsvorschläge annimmt, könne ab April Geld für die Tüten verlangt werden, so Rabl.
Fordert Hendricks dagegen, die Vereinbarung zu ändern, wird der HDE mit dem zweiten Entwurf erneut bei den Branchenvertretern vorsprechen und um Unterschriften werben. Die Einführung der Gebühr zum April sei dann jedoch nicht realistisch, sagt Rabl.
Hendricks muss die EU-Richtlinie bis Oktober als Gesetz umsetzen. Sollte das Bundesumweltministerium eine freiwillige Tütengebühr vollständig ablehnen, könnte stattdessen etwa eine Steuer erhoben werden. Für den Einzelhandel würde das bedeuten, dass die für die Tüten geforderten Gebühren nicht den Händlern, sondern der Staatskasse zufließen.
Bereits im April 2015 hatte die EU eine Richtlinie zur Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs im Einzelhandel beschlossen. Demnach soll jeder EU-Bürger ab 2020 pro Jahr nur noch maximal 90 Kunststoffbeutel verbrauchen; ab 2026 sogar nur noch 40. Die Regelung bezieht sich auf dünne, leichte Tüten, die auch in Apotheken verwendet werden.
Bis Oktober muss die EU-Richtlinie auf nationaler Ebene rechtlich umgesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten können zwischen zwei Optionen wählen: Entweder legen sie eine verbindliche Höchstmenge für den jährlichen Plastiktütenverbrauch pro Kopf fest, die mit freiwilligen Maßnahmen eingehalten wird – oder sie führen direkt eine Abgabe oder Steuer für Plastiktüten ein.