Für Apotheker ist es eine Arbeitserleichterung, wenn Rechenzentren selbst Rezepte prüfen und gegebenfalls nach Rücksprache korrigieren. Doch den Kassen ist das ein Dorn im Auge. Die ABDA hat sich daher an die Rechenzentren gewandt und sie darüber informiert, dass sie keine Korrekturen vornehmen dürften. Das sehen viele Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC kritisch.
Die Mehrheit ist überzeugt, dass das Rechenzentrum wenigstens im Ausnahmefall Korrekturen vornehmen dürfen müsse. 46 Prozent der Teilnehmer halten die Einschränkung für „totalen Unsinn“. Sie fürchten, dass dadurch unnötiger Mehraufwand geschaffen wird. Immerhin müssten die Rechenzentren Rezepte wieder an die Apotheken zurückschicken, damit diese die Korrekturen vornehmen könnten.
Weitere 10 Prozent halten ein Verbot von Rezeptkorrekturen in Rechenzentren sogar für gefährlich. Sie meinen, dass dies zu weiteren Retaxationen führen werde. Für übertrieben halten die Vorgabe 29 Prozent. Aus ihrer Sicht sollten die Rechenzentren in Ausnahmen Rezeptkorrekturen vornehmen können.
Die Haltung der ABDA teilen 14 Prozent. Sie finden den Vorstoß richtig: Korrekturen sollten ihrer Meinung nach nur in der Apotheke durchgeführt werden. An der Umfrage nahmen am 25. und 26. Juni 2014 insgesamt 469 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Die Kontrolle und Korrektur von Rezepten gehört bei den meisten Rechenzentren zum Service. Da die Änderungen nur auf Anweisung des Apothekers vorgenommen werden, sehen die Anbieter bislang kein Problem und bewerben die Angebote relativ offensiv.
Das NARZ bietet etwa den Service „Apokorrektur“, das ARZ Darmstadt die „Tax-/Rezeptkorrektur“, die VSA den „Tax-Dialog“ und das private Rechenzentrum AVP die Software „@Rezept“. Neben den von der ABDA monierten Sonderkennzeichen führen nachträglich vom Kunden eingereichte Zuzahlungsbefreiungen regelmäßig zu nötigen Korrekturen.
In allen Fällen wird nur das digitale Image des Rezeptes geändert. Gegenüber den Krankenkassen wird die Änderung bei der Abrechnung angezeigt. Den Kassen war allerdings aufgefallen, dass das Image nicht immer mit dem Originalrezept übereinstimmt. Der GKV-Spitzenverband hat dem Vernehmen nach in der Sache beim Deutschen Apothekerverband (DAV) vorgesprochen – die Apotheker sollten sich um das Problem kümmern.
Beim ARZ Haan werden bereits heute alle Rezepte zur Korrektur an die Apotheken zurückgeschickt. Das Zurücksenden bedeutet zwar mehr Aufwand für alle Beteiligten, ist aus Sicht des Rechenzentrums aber der einzig korrekte Weg. Nach der Abstimmung zwischen GKV-Spitzenverband und dem DAV könnte das künftig für alle Apotheken gelten.
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