Baustelle in der Apotheke Karoline Schumbach, 15.03.2013 14:57 Uhr
Wer trotz Umbaumaßnahmen seine Apotheke nicht schließen will, muss Einiges beachten. Denn Staub und Lärm können den apothekenüblichen Betrieb stören. Ob die Apotheke während der Bauzeit offen bleiben kann, liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörden. Wichtig ist: Der Apotheker sollte bei einem entsprechendem Vorhaben die zuständige Dienststelle kontaktieren und eine Lösung für die Bauzeit parat haben.
Während der Baumaßnahmen dürfe der alltägliche Apothekenbetrieb nicht gestört werden, sagt Stefan Willeke von der Apothekerkammer Niedersachsen. Wichtig sei auch, dass der hygienische Standard während der Bauphase eingehalten werde. Denn Apotheken müssten auch während der Umbaumaßnahmen vollständig betrieben werden können.
Gerade im Bereich der Rezeptur ist es daher wichtig, dass kein Staub in die Herstellungsräume gelangt. Das Ziehen von Staubwänden könne daher eine Lösung sein, so Willeke.
Bei größeren Baumaßnahmen kann eine Apotheke auch übergangsweise in speziell eingerichtete Container ziehen. Die Emsländer Firma ELA bietet solche Systeme an. Die Container können laut ELA innerhalb kürzester Zeit auf- und entsprechend der Anforderung an eine Apotheke ausgebaut werden.
Keinesfalls darf eine Apotheke einfach geschlossen werden. Laut Willeke wäre bei hoher Lärmbelästigung durch die Bauarbeiten eine Verkürzung der Öffnungszeiten möglich. Dazu ist allerdings eine entsprechende Genehmigung notwendig. Die meisten Apotheken werden allerdings schon aus wirtschaftlichen Gründen die Handwerker für das Wochenende bestellen.