Ukraine: Kostenübernahme für Arzneimittel geregelt Alexandra Negt, 07.04.2022 15:11 Uhr
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) informiert über neue Vereinbarungen mit dem Senat zur Versorgung ukrainischer Flüchtlinge mit Arzneimitteln. Registrierte Flüchtlinge erhalten zeitnah eine elektronische Gesundheitskarte. Doch auch unregistrierte Flüchtlinge können seitens der Apotheken sicher mit benötigten Medikamenten versorgt werden.
Ankommende Ukrainer:innen erhalten in Berlin nach der Registrierung zeitnah eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser ist die Versorgung mit Arzneimitteln für Apotheken unproblematisch. Als Kostenträger eingetragen ist dann eine Krankenkasse: AOK Nordost, Siemens-BKK, BKK VBU und DAK Gesundheit haben mit dem Land Berlin einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Eine Zuzahlung muss nicht geleistet werden. Apotheken müssen dann bei der Rezeptbelieferung „die im Verhältnis zu dieser Krankenkasse bestehenden Arznei- und Hilfsmittelversorgungsverträge“ beachten.
Auch bei der Versorgung von noch nicht registrierten Flüchtlingen können Berliner Apotheker:innen und PTA nun sicher versorgen: „Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin teilte nun mit, dass sie mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) eine Vereinbarung über die ambulante medizinische Versorgung für noch nicht registrierte Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine rückwirkend zum 24. Februar 2022 geschlossen hat“, heißt es seitens des BAV. In der Arztpraxis reicht es aus, wenn die Patient:innen einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass – gültig oder abgelaufen) vorweisen können.
Sollte der Arzt/die Ärztin im Rahmen der medizinischen Behandlung ein Rezept ausstellen, so werden die Verordnungen mit folgenden Angaben ausgestellt:
- Name, Vorname und Geburtsdatum
- unter Umständen die Nummer des Ausweisdokuments (Reisepass-Nr.)
- Kostenträger: KV Berlin Asyl (VKNR 72900)
- Befreiung von der Zuzahlungspflicht wird angekreuzt
Apotheken warten weiterhin auf einen Versorgungsvertrag
Zwischen den Apotheken und dem Senat liegt immer noch kein unterzeichnetet Vertrag vor. Ein Abschluss soll nach Aussagen des Berliner Senates aber bald erfolgen. Weiterhin teilt der SenIAS mit: „Im Vorgriff auf die noch zu schließende Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Land Berlin bestätige ich Ihnen, dass die Kostenübernahme für die Abrechnung ärztlicher Verordnungen für die erforderliche medizinische Behandlung ukrainischer Kriegsflüchtlinge, rückwirkend ab der Ankunft der ersten geflüchteten Personen in Berlin (24.02.2022) durch das Land Berlin erfolgen wird.“