Trotz Quarantäne: PhiP darf Apothekenpraktikum nicht teilen Carolin Ciulli, 20.04.2022 15:13 Uhr
Die Pandemie hat vieles durcheinander und einiges möglich gemacht. Bei Apotheker Oliver Teichmann herrscht allerdings Frust wegen einer starren Auslegung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) durch die Landesprüfungsämter. Denn sein nächster Pharmazeut im Praktikum (PhiP) habe Quarantäne-bedingt Prüfungen verschieben müssen – und will die geplante praktische Ausbildung deshalb aufteilen. Die Behörden wollen ihm jedoch die Zeit nicht anrechnen. Der Fall ist komplex. Schlimmstenfalls arbeitet er ab Mai für fünf Monate „umsonst“ in der Apotheke.
Die AAppO sieht nach dem vierjährigen Pharmaziestudium und einer achtwöchigen Famulatur eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten vor, bevor die pharmazeutische Prüfung abgelegt werden kann. Teichmann begleitete laut eigenem Bekunden in seinen drei Apotheken in Heidelberg bereits rund 200 Student:innen. Im aktuellen Fall kann er nur den Kopf schütteln.
Ein angehender Pharmazeut aus Düsseldorf will in seinem Betrieb seine praktische Ausbildung absolvieren – für sechs Monate. Der Start war eigentlich für Mai geplant. Weil er wegen einer Quarantäne-Zeit nicht an einer Prüfung im Rahmen des 2. Staatsexamens teilnehmen konnte, müsse er diese jedoch im Mai nachholen, so der Apotheker. Dadurch verschiebe sich das Praktikum. Weil er jedoch im Anschluss sein Praktikum in einer Klinik nicht nach hinten schieben könne, wolle er zunächst nur fünf Monate in der Vor-Ort-Apotheke bleiben. Nach der Klinikzeit wolle er den einen Monat nachholen.
Amt betont durchgehendes Apothekenpraktikum
Der Vorschlag klingt zunächst logisch und lösungsorientiert. Doch die Idee der Teilung des Jahres kam bei den Behörden nicht gut an. Der Inhaber der Hof-Apotheke fragte beim Regierungspräsidium Stuttgart nach. Dort hieß es jedoch lediglich: „Die praktische Ausbildung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AAppO (Pflichtabschnitt in einer deutschen öffentlichen Apotheke) ist durchgehend an einer Apotheke abzuleisten und während dieser Zeit ist ein Wechsel an eine andere Apotheke grundsätzlich nicht vorgesehen.“
Der Apotheker fordert jedoch, von der bisherigen Vorgabe pandemiebedingt eine Ausnahme zu machen. „Opfer der Corona-Auswirkungen sollten in allen Bereichen Erleichterung erfahren“, schrieb er zurück. Auch das Landesprüfungsamt in Düsseldorf habe auf Anfrage durch den Studenten die gleiche Antwort geliefert.
Dem Studenten sei es nicht möglich, das zweite Praktikum zu verschieben, da dort mehrere Auszubildende erwartet würden und ein Einführungsmonat geplant sei, so der Apotheker. Die Entscheidung sei angesichts der Pandemie und des Fachkräftemangels „ein Wahnsinn“, sagt er. „Mich regt es auf, wenn jemand meinen künftigen Mitarbeitern solche Steine in den Weg legt.“
Auf Nachfrage heißt es aus Stuttgart: Als Regierungspräsidium, das auch für die Apothekerausbildung in Baden-Württemberg zuständiges Landesprüfungsamt sei, „sind wir uns der Bedeutung dieses Gesundheitsberufes bewusst, auch angesichts des von der Bundesagentur für Arbeit hier wiederholt festgestellten Engpasses auf dem Arbeitsmarkt“, sagt eine Sprecherin. Während der gesamten Coronapandemie sei in enger Abstimmung mit den Universitäten und der Kammer sowie in Anwendung der zwischenzeitlich ausgelaufenen bundesrechtlichen Ausnahmeregelungen alles daran gesetzt worden, dass die staatlichen Prüfungen möglichst unbeschadet weiterlaufen und besondere Härten bei den Studierenden abgemildert würden.
„Dazu gehörte auch die Nicht-Anrechnung von nachweislich durch Corona verursachte Fehlzeiten zum Beispiel während des Praktischen Jahres, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wurde. Ebenfalls denkbar war hierbei auch ein ausnahmsweise zugelassenes Splitting eines Abschnittes des Praktischen Jahres, wenn direkt anschließend ein fester Ausbildungsvertrag über einen weiteren Abschnitt vorlag und das Erreichen des Ausbildungsziels bescheinigt wurde. Bedingung hier war jedoch unter anderem der vorzulegende Nachweis über pandemiebedingte Fehlzeiten (Quarantäne).
Ämter wollen Fall nochmals prüfen
Das Amt wolle auch nach dem Auslaufen der bundesrechtlichen Pandemieregeln die „vorhandenen Ermessenspielräume insbesondere während der aktuellen Übergangszeit und in besonderen Einzelfällen“ nutzen, so die Sprecherin. Gleichzeitig müssten „aber selbstverständlich auch die rechtlichen und qualitativen Anforderungen an einen solchen wichtigen Beruf gewahrt bleiben“.
Auch in Düsseldorf will man sich auf Nachfrage nochmals mit dem Fall beschäftigen: „Gerne bieten wir dem Betroffenen an, sich direkt mit dem Landesprüfungsamt der Bezirksregierung Düsseldorf in Verbindung zu setzen, damit sein individueller Fall geprüft und – falls möglich – Lösungen gefunden werden können“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung. Der Inhaber freut sich über das Einlenken und hofft, dass dem angehenden Kollegen die geteilte Praktikumszeit letztlich doch angerechnet wird. So oder so wird er den PhiP im Mai bei sich in der Apotheke willkommen heißen und natürlich entlohnen.