Markus Quodt aus der Martinus Apotheke in Rommerskirchen soll der Agentur für Präqualifizierung (AfP) noch mehr als 600 Euro zahlen, obwohl die Pflicht zur Präqualifizierung für viele Hilfsmittelgruppen längst entfallen ist. Der Inhaber bemängelt die schlechte Kommunikation mit der AfP: „Es ist ein einziges Hin und Her. Die AfP hat sich in dem ganzen Prozess der Beantragung zur Präqualifizierung nicht ein einziges Mal telefonisch bei uns gemeldet.“
Ende Februar bekam Quodt Antwort auf seine Antragstellung bei der AfP: „Wir haben die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und teilen Ihnen mit, dass der Antrag noch nicht vollständig ist“, so das Schreiben. Die Frist wurde zum 8. März gesetzt, nachgereicht werden sollten Fotos und gegebenenfalls Fotokopien fehlender Nachweise. „Liegen uns die Nachweise nach Ablauf des Datums nicht vor, müssen wir Ihren Antrag ablehnen“, so die AfP mit Nachdruck.
Anfang März erreichte Quodt eine weitere Nachricht per Erinnerungsservice: „Ich sollte meine fehlenden Nachweise fristgemäß nachreichen.“ Erfolge die Einreichung nicht pünktlich, könne ihm die Präqualifizierung entzogen werden, hieß es in dem Schreiben abermals. Besonders kurios: „Meine Tätigkeitsbeschreibung sei unzureichend, hieß es. Ich sollte genau beschreiben, wie die Hilfsmittelabgaben vonstattengehen, von ‚Kunde kommt‘ bis ‚Kunde geht‘“, erklärt Quodt. Es sei zudem nicht erkennbar, dass „die Tätigkeitsbeschreibung dem fachlichen Leiter zugeordnet ist“, so die AfP.
Zusätzlich wurde von Quodt ein Nachweis zum Fachpfleger für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung gefordert. „Damals hieß es noch irrtümlich, man solle 700 Weiterbildungsstunden absolvieren.“ Die Präqualifizierung war zu dem Zeitpunkt noch bis 27. April gültig. „Ich habe mich erkundigt und den Punkt im Antrag daraufhin einfach weggelassen. Wir haben nur zwei Patienten, die wir mit Stoma-Hilfsmitteln versorgen. Von der zuständigen Krankenkasse hieß es, es sei kein Problem bei gültiger Präqualifizierung zu versorgen“, so der Inhaber. „Ich bin gespannt, wie es sich nun verhält, nachdem mein Antrag endgültig abgelehnt wurde.“
Denn: Da zum 1. April die Präqualifizierung für 18 Produktgruppen entfallen ist, reichte Quodt bei einer weiteren Forderung von Nachweisen nichts mehr bei der AfP ein. „Ich habe die Punkte im Antrag zu den fehlenden Nachweisen folglich nicht mehr erbracht. Es war ein einziges Hin und Her mit der AfP“, so der Inhaber. Die Erreichbarkeit war während des gesamten Prozesses nicht gegeben: „Obwohl ich im Antrag selbst darum gebeten habe, dass man mich zurückruft“, so Quodt. „Im Endeffekt wurde der Antrag endgültig abgelehnt.“
Wenig später folgte dann die große Überraschung: Quodt soll der AfP laut einer Rechnung von Juni einen Betrag von 629 Euro zahlen. „Angerechnet werden mir der Re-Präqualifizierungsantrag, Extras für einen zusätzlichen fachlichen Leiter sowie eine Antragsgebühr für einen zusätzlichen Versorgungsbereich“, erklärt der Inhaber. „Das kann alles nicht wahr sein“, ärgert er sich. Erst nach der Ablehnung konnte Quodt endlich mit einer AfP-Mitarbeiterin telefonieren. „Sie hat mir sogar bestätigt, dass mein Rückrufwunsch dokumentiert worden sei. Zudem sicherte sie mir zu, sich um die geforderte Rechnung zu kümmern und diese gegebenenfalls zu reduzieren“, erklärt er. In dem Zuge habe er der Mitarbeiterin auch gesagt, dass er sein Sepa-Mandat entziehen werde.
„Nach dem besagten Telefonat hat sich bis jetzt niemand mehr bei mir gemeldet.“ Nun fordert Quodt die Agentur auf, „die Leistungen genau darzulegen und zu erläutern, wie diese berechtigt sind“. Konkret heißt es in seinem Schreiben: „Ich habe auf meine Anmerkungen zum Wegfall einiger Punkte während des Prozesses keine Antworten bekommen, geschweige denn einen erbetenen telefonischen Rückruf und bin keinesfalls gewillt, diese Summe ohne Erklärung und Reduzierung zu zahlen“, so Quodt. „Ich lasse das erstmal so laufen und warte ab.“
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