Weil den US-Importen Amoxicillin und Amoxicllin/Clavulansäure die Markierung fehlt, sollen Apotheken die Suspensionen bei der Abgabe anmischen. Die Serviceleistung wird von den Kassen aber nicht übernommen.
Wasser rauf, schütteln, fertig. So einfach ist die Rekonstitution eines antibiotischen Trockensaftes nicht. Beim Herstellen der Suspension gibt es verschiedene Fehlerquellen, die die Therapie gefährden können. Übernehmen die Apotheken die Aufgabe, können sie die Leistung der Kasse aber nicht in Rechnung stellen.
Das Anmischen des Trockensaftes ist eine Dienstleistung der Apotheke, die nicht per Sonder-PZN abgerechnet werden kann. Auch dann nicht, wenn der/die Ärzt:in auf dem Rezept vermerkt, dass der Trockensaft in der Apotheke hergestellt werden soll. Bei der Zubereitung handelt es sich nicht um eine Rezeptur, auch wenn theoretisch eine Suspension angefertigt wird. Es ist lediglich eine Dienstleistung, die wie die Beratung bei der Arzneimittelabgabe mit den Aufschlägen der Arzneimittelpreisverordnung abgegolten ist.
Vor jeder Anwendung ist die Suspension aufzuschütteln!
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