Treuhand: Abschlag bringt 4700 Euro Alexander Müller, 26.06.2013 13:03 Uhr
Die Einigung zum Kassenabschlag bringt einer typischen Apotheke im laufenden Jahr eine Verbesserung von rund 4700 Euro gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus Berechnungen der Treuhand Hannover hervor. Von dem Kompromiss profitieren demnach besonders Apotheken in Ärztehäusern, die 2013 bis zu 8200 Euro mehr erwirtschaften können als 2012.
Kassen und Apotheker haben sich auf die Paketlösung zum Kassenabschlag geeinigt: Demnach steigt der Abschlag ab Juli zunächst auf 1,85 Euro, dafür wird bis Ende Juni mit 1,75 Euro abgerechnet. Damit ergibt sich für dieses Jahr ein durchschnittlicher Kassenabschlag von 1,80 Euro, der auch für 2014 gilt. 2015 soll der Abschlag auf 1,77 Euro sinken.
Da der Abschlag mit dem AMNOG für die beiden vergangenen Jahre auf 2,05 Euro festgeschrieben wurde, ergibt sich laut Treuhand für alle Apotheken jetzt ein Ertragsplus: 2800 Euro wegen der Abrechnung von 1,75 Euro im ersten Halbjahr 2013, weitere 1900 Euro kommen im zweiten Halbjahr dazu.
Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Apothekentypen – abhängig von der Anzahl der abgerechneten Rezepte. Bei der typischen Apotheke geht die Treuhand von 22.360 Rx-Packungen jährlich aus, die zulasten der GKV abgerechnet werden.
Apotheken in Ost-Deutschland liegen wegen eines höheren Rezept- und GKV-Anteils leicht vor den Kollegen im Westen. Unter dem Strich liegt das Plus mit rund 7000 Euro etwa 1000 Euro über dem West-Schnitt. Landapotheken mit knapp 30.000 Rx-Packungen können mit fast 5800 Euro mehr rechnen.
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatten sich außerdem darauf verständigt, die Verfahren zum Kassenabschlag 2009 und 2010 beizulegen, die beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig sind. Damit gilt für diese Jahre ein Abschlag von 1,75 Euro.
Da die meisten Apotheken für diese Jahre Rückstellungen gebildet haben, müssen diese nach der Einigung aufgelöst und versteuert werden. Laut Treuhand-Geschäftsführer Tobias Meyer müssen die Apotheken die Rückstellung 2013 auflösen, die Steuernachzahlung würde dann erst 2014 fällig: „Die Auflösung der Rückstellung hat in dem ersten Jahresabschluss zu erfolgen, dessen Stichtag nach dem Datum der Wirksamkeit liegt.“
Eigentlich sollten Apotheken auch für entsprechende Liquidität gesorgt haben, sagt Meyer. Mit der langen Frist bis zur Steuerzahlung sollten laut Treuhand aber auch Apotheken ohne entsprechende Rücklagen nicht in finanzielle Engpässe geraten. Wer die Rückstellung aus Bilanzgründen schon im Jahr 2012 auflösen wolle, könne dies aber unter Umständen ebenfalls tun, so Meyer. Das Vorgehen sei im Einzelfall mit dem Steuerberater zu besprechen.