Pharmaindustrie

Apotheker müssen für Geschenke unterschreiben dpa/APOTHEKE ADHOC, 25.06.2013 09:55 Uhr

Mehr Transparenz: Pharmafirmen sollen künftig alle Zuwendungen an Heilberufler veröffentlichen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Wegen Kritik an Einflussnahme der Pharmaindustrie auf Ärzte soll es neue gesetzliche Regeln und eine Veröffentlichung entsprechender Geldflüsse geben. Der europäische Dachverband der forschenden Pharmaunternehmen EFPIA hat eine Selbstverpflichtung zur Offenlegung direkter und indirekter Zuwendungen verabschiedet. Die betrifft auch Apotheker.

In der Pharmaindustrie heißt es, mehr Transparenz solle es unabhängig von den Gesetzesplänen geben. Dienstleistungs- und Beratungshonorare, Spenden und Zuwendungen im Zusammenhang mit Fortbildungen sollen künftig bekannt gemacht werden. „Ab dem ersten Cent soll jede Zuwendung veröffentlicht werden“, sagt Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA), der die EU-Vorgaben in Deutschland umsetzt.

„Es geht auch darum, ob die Pharmaindustrie etwa Kongresse sponsert oder Spenden zum Beispiel an Kliniken richtet“, so Diener. Dabei ist man allerdings auf die Unterstützung der betroffenen Apotheker, Ärzte und Heilberufler angewiesen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die Empfänger zustimmen, dass ihr Name sowie Art und Höhe der Zuwendung veröffentlicht werden. Ansonsten gibt es keine Zuwendungen mehr.

Künftig wird also jeder Vertreter eines forschenden Herstellers, der dem Apotheker einen Vorteil zukommen lassen möchte, auch eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung mitbringen. Der Name des Apothekers und die Zuwendung sind dann für jedermann nachzulesen.

Der FSA muss den EFPIA-Kodex bis zum Jahresende umsetzen. Dann haben die Hersteller ein Jahr Zeit, ihre internen Systeme anzupassen oder neue zu entwickeln. 2015 beginnt dann die Aufzeichnung der Daten, die 2016 erstmals veröffentlicht werden sollen – mindestens auf den Webseiten der Unternehmen, vielleicht auf auf einer zentralen Plattform, heißt es beim FSA.

Hält sich ein Unternehmen nicht an den Transparenzkodex, kann das Verhalten beim FSA beanstandet werden. Beanstanden kann jeder – Unternehmen, Apotheker, Ärzte, Patienten oder der FSA und sein Vorstand selbst. „Bei Verstößen greifen die Sanktionsmechanismen des FSA und es drohen bis zu 400.000 Euro Strafe“, so Diener.

„Das Zusammenwirken von Ärzten und Pharmaindustrie wird schnell unter den Generalverdacht der Beeinflussung und Manipulation gestellt. Damit soll Schluss sein“, sagte Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (VFA).

Die Linke-Gesundheitsexpertin Martina Bunge kritisierte die Selbstverpflichtung der Pharmabranche als durchschaubare und schwache Abwehrreaktion auf die seit längerem bekannten Pläne für ein Anti-Korruptionsgesetz.