Die Apothekerverbände verhandeln auf Bundes- und Landesebene mit den Krankenkassen über einen Umgang mit der AvP-Pleite. Mit der TK ist dem Deutschen Apothekerverband (DAV) schon ein Durchbruch gelungen – immerhin 85 Prozent Abschlag gibt es von der Ersatzkasse. Bei der AOK Nordost gibt es dagegen eine Besonderheit des Liefervertrags zu regeln: Denn die Kasse hat schon eine Vorauszahlung für September an AvP geleistet, die den betroffenen Apotheken jetzt fehlt.
Am Freitag musste der Berliner Apothekerverein (BAV) seine Mitglieder über einen Sonderfall mit der AOK Nordost berichten. Mit der Kasse – „und gegebenenfalls weiteren Primärkassen“ – wurden im Arzneimittelversorgungsvertrag nämlich besondere Zahlungsmodalitäten vereinbart: Ein Viertel des erwarteten Volumens zahlt die AOK bereits vorab, also noch bevor die Rezepte überhaupt abgeholt wurden. Diese Regelung soll eigentlich die Liquidität der Rechenzentren und damit eine möglichst frühe Auszahlung an die Apotheken sichern. Im Fall von AvP wird sie allerdings zum Bumerang.
Denn diese Zahlung, die Mitte September an AvP fällig war, konnte laut BAV nicht mehr gestoppt werden – und ist nun Teil der Insolvenzmasse. Betroffen sind laut BAV die Restzahlung für den Abrechnungsmonat Juli, eine Abschlagszahlung in Höhe von 62 Prozent der Rechnungssumme für den Abrechnungsmonat August und die Vorauszahlung auf den Abrechnungsmonat September in Höhe von 25 Prozent der Rechnungssumme August.
Die Verbände von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stimmen laut BAV sich aktuell mit der AOK Nordost dazu ab, „wie eine möglichst frühzeitige Zahlung für betroffene Apotheken über deren neue Rezeptabrechnungsstellen realisiert werden kann“. Unklar ist derzeit, ob andere Landesapothekerverbände ähnliche Vereinbarungen geschlossen haben.
Während der DAV vornehmlich mit den Ersatzkassen verhandelt, sind die Landesapothekerverbände (LAV) mit den Primärkassen – insbesondere den AOKen – im Gespräch. Vor allem geht es um die Frage einer frühzeitigen Auszahlung der Forderungen der betroffenen Apotheken für den September. Laut BAV befürchteten die Krankenkassen zuletzt vor allem, dass sie für Rezeptforderungen doppelt in Anspruch genommen werden könnten.
Diese Sorge sei zwar mit der Erklärung von Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos weitgehend ausgeräumt worden. Einzelne Krankenkassen verlangen von den Apotheken dennoch eine sogenannte Schuldbefreiungs- oder Freistellungserklärungen. Doch da es sich dabei um Ausnahmen handelt, geht unter den Betroffenen die Tendenz dahin, diese Schreiben zu ignorieren.
Mit der TK hat der DAV vereinbart, Apotheken für den September eine Abschlagszahlung mit Valutastellung zum 5. Oktober zu zahlen, wenn sie das Rechenzentrum gewechselt haben. „Die Höhe der Abschlagszahlung wird 85 Prozent der durchschnittlichen Auszahlung betragen, die die TK für den Abrechnungsmonat August dem insolvenzbedrohten Rechenzentrum AvP überwiesen hat“, heißt es in dem Brief des BAV.
Andere Kostenträger hätten zudem bereits signalisiert, dass sie bereit seien, Zahlungen für von der AvP-Insolvenz betroffene Apotheker in diesem Monat früher zu leisten, als dies normalerweise der Fall ist. „Das setzt allerdings voraus, dass die Rezeptabrechnungsstellen in der Lage sind, die Rezeptabrechnungen der betroffenen Apotheken von der Rezeptabrechnung der übrigen Apotheken zu trennen, ohne dass der gesamte Abrechnungsprozess beeinträchtigt wird“, erklärt der BAV.
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