Präqualifzierung

TK: Aufschub für Apotheken

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Berlin -

Apotheken dürfen Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) vorerst weiter mit Hilfsmitteln versorgen, auch wenn die neue Präqualifizierung noch nicht abgeschlossen ist. Laut TK gilt dies für Apotheken, die bereits zur Hilfsmittelversorgung berechtigt sind. Eigentlich sollte das Verfahren seit Jahreswechsel Pflicht sein.

Bereits seit Januar 2011 sind Apotheken mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) verpflichtet, eine entsprechende Präqualifizierung durchzuführen, wenn sie weiterhin Patienten mit Hilfsmitteln versorgen möchten.

Der GKV-Spitzenverband hatte in einer Vereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Übergangsfrist bis Ende 2013 vorgesehen. Allerdings konnten die Krankenkassen kürzere Fristen setzen.

Die TK forderte erstmals 2011 einen entsprechenden Nachweis und verlängerte nun ein weiteres Mal die Übergangsfrist. Bei der Barmer GEK gilt als Stichtag Ende 2013.

Wann die Anforderungen verbindlich werden, wollte man bei der TK nicht verraten. Auch über die Gründe lässt sich nur spekulieren: Neben einer zu geringen Anzahl qualifizierter Apotheken könnten auch technische Probleme Grund für die Fristverlängerung sein.

Bislang konnten Apotheken entsprechenden Versorgungsverträgen mit den Kassen beitreten. Nach dem neuen Verfahren führt eine zugelassene Präqualifizierungsstelle die Eignungsprüfung durch. Die Präqualifizierung gilt dann für alle Krankenkassen.

Neben Nachweisen zu den räumlichen Gegebenheiten müssen auch entsprechende Nachweise zur Eignung des Personals und der Einrichtung eingereicht werden. Wer Kompressionsstrümpfe anpassen möchte, muss zum Beispiel einen separaten Raum und einen Spiegel nachweisen. Wer Toilettenhilfen anbieten möchte, muss eine Werkbank samt Bohrmaschine nachweisen. Im Gegensatz zu den alten Zulassungsverfahren gilt eine Präqualifizierung nur für fünf Jahre.

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