Retaxationen

TK nimmt Rezeptur-Retax zurück

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gegenüber Apothekern alle Retaxationen zurückgenommen, die wegen vermeintlicher Verstöße bei der Anfertigung von Rezepturen ausgesprochen wurden. Die Kasse und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bestätigten eine entsprechende Einigung.

Die TK hatte Anfang Oktober Apotheken retaxiert, die sich bei der Anfertigung von Rezepturen nicht an die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gehalten haben sollen. Retaxiert wurden Salben oder Cremes, deren Grundlage kosmetische Fertigprodukte waren. Die Kasse hatte Zweifel geäußert, dass bei der Herstellung die Vorgaben zur Prüfung eingehalten wurden.

Laut ApBetrO müssen Apotheker Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln und die hergestellten Rezepturen auf ihre Qualität prüfen. Liegt für die Ausgangsstoffe ein Prüfzertifikat vor, muss in der Apotheke mindestens die Identität festgestellt werden. Aus Sicht der TK wurden diese Vorschriften von einigen Apothekern nicht eingehalten.

Vertreter der TK und des DAV hatten sich in der Folge zusammengesetzt und über die Einhaltung der Rezepturvorschriften gesprochen. Die Kasse hatte die Retaxationen da schon vorübergehend ausgesetzt. Mittlerweile ist der Fall vom Tisch. Die Kasse hat ihre Forderungen fallen gelassen. Der DAV möchte die Apotheker dennoch daran erinnern, dass sie laut ApBetrO verpflichtet sind, die Ausgangsstoffe zu prüfen.

Retaxiert wurden Salben oder Cremes, deren Grundlage kosmetische Fertigprodukte waren. Die Kasse begründete die Rechnungskürzungen damit, dass solche Rezepturen laut EU-Verordnung als Kosmetika anzusehen und nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig seien. Auf Nachfrage erfuhren die Apotheker allerdings, dass die Kasse Zweifel daran hatte, dass bei der Herstellung die Vorgaben der ApBetrO eingehalten wurden.

Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins (HAV), Dr. Jörn Graue, hatte sich an den Kassenvorstand gewandt und an die seit Jahren gute Zusammenarbeit erinnert. Außerdem sei dem Schreiben eine Analyse der Retaxationen beigelegt worden, so Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich.

Er betonte, dass die Kontrolle bei den Aufsichtsbehörden und nicht bei den Kassen liege. Auch das Argument, die Rezepturen seien nicht erstattungsfähig, konnte Friedrich nicht nachvollziehen: Betroffen seien Zubereitungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die ein Arzt verordnet habe.

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