Für HAV-Mitglieder
Tipp-Ex-Retax: AOK Hessen gnädig bei Verjährung Carolin Ciulli, 18.12.2024 14:39 Uhr
Berlin -
Apotheken mit Retaxierungen der AOK Hessen wegen Tipp-Ex-Korrekturen oder der mehrfachen Abrechnung der BtM-Gebühr müssen mit angestrebten Klagen nicht mehr in diesem Jahr tätig werden. Darauf hat sich die Kasse mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) geeinigt. Die Rechtslage hinsichtlich dieser zwei Streitpunkte sei nach wie vor noch nicht abschließend geklärt.