Tipp-Ex-Retax: AOK Hessen gnädig bei Verjährung Carolin Ciulli, 18.12.2024 14:39 Uhr
Apotheken mit Retaxierungen der AOK Hessen wegen Tipp-Ex-Korrekturen oder der mehrfachen Abrechnung der BtM-Gebühr müssen mit angestrebten Klagen nicht mehr in diesem Jahr tätig werden. Darauf hat sich die Kasse mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) geeinigt. Die Rechtslage hinsichtlich dieser zwei Streitpunkte sei nach wie vor noch nicht abschließend geklärt.
Die AOK Hessen verzichtet dem HAV zufolge vorläufig auf die Einrede der Verjährung bei Vollabsetzungen wegen Tipp-Ex-Korrekturen und der mehrfachen Abrechnung der BtM-Gebühren. Beide Fälle halte die Kasse zwar nach wie vor für rechtswidrig, informiert der Verband. Vor einigen Sozialgerichten seien entsprechende Verfahren anhängig, die zum Teil auch vom HAV unterstützt werden. Höchstrichterliche Entscheidungen gebe es noch nicht. „Mit Rechtssicherheit ist – frühestens – im nächsten Jahr zu rechnen. Deshalb hängen alle Apotheken, die von derartigen Retaxationen betroffen sind, derzeit sozusagen in der Luft.“
Gilt nur für HAV-Mitglieder
Betroffene Apotheken, die überlegten, ob sie zum Jahresende aktiv werden und womöglich Klage erheben müssen, weil die Rückforderungsansprüche verjährten, könnten zunächst durchatmen. Es wurden deshalb zwei Verträge geschlossen, nach denen die Krankenkasse auf die Einrede der Verjährung vorläufig verzichtet. Dies gelte aber nur für Verbandsmitglieder. Von der Verjährung betroffen sind Retaxationen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019, 2020 sowie möglicherweise auch 2021.
Gegen weitere Retaxationen wegen Tipp-Ex-Korrekturen oder wegen der BtM-Gebühr muss laut HAV nach wie vor in jedem Einzelfall fristgerecht Einspruch eingelegt werden. „Wenn der Einspruch zurückgewiesen worden ist, müssen Sie aber im laufenden Jahr nichts mehr unternehmen, um zu verhindern, dass sich die AOK Hessen gegenüber ihrem Rückforderungsanspruch erfolgreich auf Verjährung beruft.“ Auf diese Einredemöglichkeit verzichtet die Kasse allerdings zunächst nur bis Ende 2025. „Wenn die Rechtslage bis dahin noch nicht geklärt sein sollte, werden wir uns also gegen Ende des nächsten Jahres erneut mit dem Thema befassen müssen.“